Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung eines Wohnhauses - Vorliegen von mangelhaften Werkplänen aufgrund einer fehlerhaften Grundstücksbreite und nicht ausreichendr Berücksichtigung der Hanglage des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einwilligung in Schädigung auf eigene Gefahr?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 635
Haftung des Architekten für fehlerhafte Maße
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr baut trotz erkennbar ungenauen Plans: Haftung des Architekten ausgeschlossen?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauherr verwertet erkennbar fehlerhaften Plan: Welche Folgen? (IBR 1995, 343)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 916
- BauR 1994, 533
- ZfBR 1994, 207
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92
In der Regel hat das sog. Handeln auf eigene Gefahr lediglich eine Abwägung nach den Maßstäben des § 254 BGB zur Folge (grundlegend BGH, Urteil vom 14. März 1961 - VI ZR 189/59, BGHZ 34, 355, 363).
- OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 23 U 187/08
Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines Feststellungsurteils; Haftung des …
Die Kenntnis des Auftraggebers vom Genehmigungsrisiko bietet allein keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass dieser das Genehmigungsrisiko übernommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1999, VII ZR 397/97, BauR 1999, 1195; BGH, Urteil vom 21.04.1994, VII ZR 244/92, BauR 1994, 533; BGH…, Urteil vom 26.09.2002, VII ZR 290/01, BauR 2002, 1872, vgl. auch Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1482 mwN in Fn 168/169 und Fn 188/189). - OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung …
In der Regel hat das Handeln auf eigene Gefahr jedoch lediglich eine Abwägung nach den Maßstäben des § 254 BGB zur Folge (BGH BauR 1994, 533 f. (533)).Angesichts der Gesamtumstände nimmt der Senat jedoch an, dass die Klägerin daran geglaubt hat, das Risiko werde sich nicht verwirklichen (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)).
Schließlich liegt auf der Grundlage der vorbenannten Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)) kein Mitverschulden der Klägerin vor.
- OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05
Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als …
Eine rechtfertigende Einwilligung durch ein Handeln auf eigene Gefahr kann allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW-RR 1994, 916).
- OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99
Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung
Ansprüche wegen fehlerhafter Planung wären nur dann zu verneinen, wenn sich die Bauherrschaft mit der ungewöhnlichen Planung und Ausführung einverstanden erklärt hätte, nachdem sie vom Kläger über die Bedeutung und die Tragweite dieses Punktes aufgeklärt wurde (vgl. BGH, BauR 1994, 533 und BauR 1996, 732). - OLG München, 29.01.2008 - 13 U 3811/07
Architektenhaftung: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine rechtfertigende Einwilligung durch ein Handeln auf eigene Gefahr nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden (BGH NJW-RR 1994, 916). - OLG Dresden, 28.03.2019 - 10 U 1748/15
Gebäude mit Glasfassade: Architekt muss für geeigneten Sonnenschutz sorgen!
- OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 4 U 264/97
Schadensersatz für Hochwasserschäden an einem sanierten Bachlauf; Zurechenbarkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Magdeburg, 13.01.2009 - 31 O 149/08
Keine Haftung für unzureichende Planung?
Ansprüche wegen fehlerhafter Planung sind aber dann zu verneinen, wenn sich der Bauherr mit der Planung und Ausführung einverstanden erklärt hat (vgl. BGH, BauR 1994, 533), was nach ständiger Rechtsprechung des BGH voraussetzt, dass der Bauherr Bedeutung und Fehlerhaftigkeit der Planung erkannte, was in der Regel nur angenommen werden kann, wenn der Architekt den Bauherrn aufgeklärt und belehrt hat (vgl. BGH, BauR 1996, 732). - OLG Düsseldorf, 17.07.1997 - 23 U 184/96
Wasserschäden durch "drückendes Wasser"
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BauR 1994, 533 = NJW-RR 1994, 916), welcher der Senat folgt, kann insbesondere eine rechtfertigende Einwilligung des Auftraggebers durch ein Handeln auf eigene Gefahr nur in seltenen Ausnahmefällen angenommen werden.
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