Rechtsprechung
| BGH, 31.01.1963 - VII ZR 258/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 39, 81
- NJW 1963, 1153
- MDR 1963, 404
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59
Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1959 - II ZR 215/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.03.1965 - VII ZB 16/64
Ablösung nach AKG. Ort der Geschäftsleitung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 10.12.2025 - 8 C 6.24
Vermögensrechtliche Wiedergutmachung bei Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft
Wie die Aufzählung als Alternativen bestätigt, steht der Ort der Geschäftsleitung einem satzungsmäßigen Sitz aber nicht gleich und kann einen solchen nicht begründen (vgl. BGH, Urteile vom 6. Oktober 1960 - VII ZR 136/59 - BGHZ 33, 195 und vom 31. Januar 1963 - VII ZR 258/61 - BGHZ 39, 81 ).Es genügt, dass jemand rechtlich, wenn auch nicht aufgrund der Satzung, befugt ist, geschäftliche Maßnahmen für die juristische Person mit Rechtswirkung für diese vorzunehmen, und dies auch tatsächlich von einem bestimmten Ort aus derart tut, dass dieser Ort als Mittelpunkt geschäftlicher Oberleitung erscheint (BGH, Urteil vom 31. Januar 1963 - VII ZR 258/61 - BGHZ 39, 81 ).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZB 15/70
Ablösungsverbot nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) - Zulassung einer …
Eine Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG kann, auch ohne Zulässigkeit einer satzungsgemäßen werbenden Tätigkeit und ohne Liquidation, durch eine lediglich vermögenserhaltende Tätigkeit begründet werden, vorausgesetzt, daß diese umfassend ist (Fortführung von BGHZ 39, 81 und 43, 344).In BGHZ 39, 81, 84 [BGH 31.01.1963 - VII ZR 258/61] hat der Senat weiter ausgesprochen, daß auch eine bloß auf Erhaltung des Vermögens gerichtete Tätigkeit ausreicht (ebenso OLG Celle WM 1962, 1331; KG WM 1966, 150; 1967, 243und 1139; 1968, 66 und 788).
- BGH, 05.07.1973 - VII ZB 2/73
Anforderungen an die Ablösung von Schatzanweisungen - Voraussetzungen für das …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHZ 39, 81; 43, 344; Beschluß vom 7. Januar 1971 - VII ZB 15/70 - = WM 1971, 191 jeweils mit weiteren Nachweisen genügen diese vereinzelt gebliebenen Maßnahmen, wie auch das Oberlandesgericht nicht verkennt, nicht zur Begründung einer Geschäftsleitung im Sinne des § 33 Abs. 2 Nr. 3 AKG.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".