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| BGH, 07.11.1957 - VII ZR 26/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- RG, 24.04.1925 - VI 10/25
Werkvertrag; Verjährungsbeginn; Abnahme
Auszug aus BGH, 07.11.1957 - VII ZR 26/57
Darunter ist aber nicht die Erfüllung schlechthin, sondern nur die Erfüllung als Hauptsache nach vertragsmäßiger Leistung zu verstehen (RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406). - RG, 09.07.1923 - VI 1324/22
Werklieferungsvertrag
Auszug aus BGH, 07.11.1957 - VII ZR 26/57
Darunter ist aber nicht die Erfüllung schlechthin, sondern nur die Erfüllung als Hauptsache nach vertragsmäßiger Leistung zu verstehen (RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406).
- BGH, 24.11.1969 - VII ZR 177/67
Rechtsnatur des Kostenerstattungsanspruchs; Begriff des Mangelfolgeschadens
3; BGH VII ZR 26/57 vom 7 November 1957; VII ZR 20/59 vom 18. .Dezember I960) und auch keine sofortige Prüfungsmöglichkeit o. - BGH, 18.02.1965 - VII ZR 40/63
Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache - Abnahme als Billigung …
Insbesondere war das Berufungsgericht nicht wegen der "Einschränkungen" genötigt, eine Abnahme zu verneinen, wie die Revision irrig meint; denn die Abnahme bedeutet nicht die Billigung des Werks in allen Punkten , sondern nur in der Hauptsache (vgl. RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406; sowie die Urteile des Senats VII ZR 26/57 vom 7. November 1957 und VII ZR 22/59 vom 7. März; 1960). - BGH, 08.10.1962 - VII ZR 29/61
Rechtsmittel
In der Ingebrauchnahme ist regelmäßig eine Abnahme zu erblicken (u.a. Urteile des Senats vom 7. November 1957 - VII ZR 26/57 - und vom 18. Februar 1960 - VII ZR 20/59 -).
- BGH, 18.02.1960 - VII ZR 20/59
Rechtsmittel
Zwar setzt Abnahme nicht nur die bloße Hinnahme des Werks voraus, sondern erfordert außerdem, daß der Besteller dieses Werk als in der Hauptsache dem Vertrage entsprechend anerkennt; andererseits erfordert Abnahme aber keine Prüfung des Werks auf Mängel und kein Anerkenntnis des Werks als mängelfrei (RGZ 107, 339, 343; 110, 404, 406 f; Entscheidung des Senats vom 7. November 1957 - VII ZR 26/57 -). - BGH, 02.07.1959 - VII ZR 121/58
Rechtsmittel
Eine "Fehlkonstruktion" ist kein "aliud", sondern ein "mangelhaftes Werk", wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. November 1957 (VII ZR 26/57) ausgesprochen hat. - BGH, 30.04.1959 - VII ZR 109/58
Rechtsmittel
Insoweit sind diese allein maßgebend; demgemäß gelten für solche Ansprüche nur die im Gesetz oder in vertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen kurzen Verjährungsfristen (u.a. RGZ 161, 330 ff; RG JW 1938, 1646; vgl. ferner Urteil des Senats vom 7. November 1957 - VII ZR 26/57).
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