Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1962 - VII ZR 264/60 |
Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- WM 1963, 728
- DB 1963, 959
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die gesamthänderische Bindung kommt allein dadurch ausreichend zum Ausdruck, daß die Leistung nur an alle Gesamthänder verlangt werden kann (…Staudinger/Keßler, BGB, 12. Aufl., § 705 Rdn. 59;… vgl. auch MünchKomm-BGB/Ulmer, 3. Aufl., § 705 Rdn. 166;… Palandt/Sprau, BGB, 58. Aufl., § 705 Rdn. 20; a.A. Erman/H.P. Westermann, BGB, 9. Aufl., § 705 Rdn. 53 unter unzutreffender Bezugnahme auf BGH WM 1963, 728). - BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen …
cc) Auch eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20. Dezember 1962, VII ZR 264/60, WM 1963, 728) kann - entgegen dem Leitsatz - nicht für eine Rechtskrafterstreckung bei notwendiger Streitgenossenschaft aus materiell-rechtlichen Gründen angeführt werden: Einige von mehreren Gesellschaftern bürgerlichen Rechts waren mit einer einen gemeinschaftlichen Anspruch betreffenden Klage durch Teilurteil rechtskräftig abgewiesen worden; die spätere Klage der übrigen wurde nicht aus Gründen der Rechtskraft, sondern deswegen als unzulässig abgewiesen, weil ihnen (allein) die Prozeßführungsbefugnis fehlte; insoweit war das erste Urteil zu beachten. - BGH, 15.12.2003 - II ZR 358/01
Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft mit geänderter Zweckbestimmung; …
Die Gesellschafter können aber die Fortsetzung der Gesellschaft mit einem anderen Zweck beschließen (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728, 730).Die Gesellschafter können aber die Fortsetzung der Gesellschaft mit einem anderen Zweck beschließen (BGH, Urt. v. 20. Dezember 1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728, 730).
- BGH, 06.02.2018 - II ZR 1/16
Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts: Auflösung der Gesellschaft nach einer …
Ein Austritt im Abwicklungsstadium sei weder gesetzlich vorgesehen noch wäre er geeignet, für den ausscheidenden Gesellschafter andere Rechtsfolgen auszulösen als die, die bei einer Auflösung der Gesellschaft ohnehin einträten (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728, 730). - BGH, 15.10.1999 - V ZR 141/98
BGB -Gesellschaft und notwendige Streitgenossenschaft
Bei einer Veränderung des Gesellschafterbestandes greift § 265 Abs. 2 ZPO ein, und zwar sowohl im Falle der Abtretung eines Gesellschaftsanteils (…BGH, Urt. v. 9. Februar 1959, II ZR 222/58, LM ZPO § 265 Nr. 7) als auch bei einem zur Anwachsung (§ 738 BGB) führenden Ausscheiden (BGH, Urt. v. 20. September 1962, VII ZR 264/60, WM 1963, 729, 730). - OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03
Produktionsgenossenschaft; Sachgründung
Die hiermit erstrebte Vermeidung zusätzlicher Gestaltungsformen juristischer Personen des Privatrechts und die beabsichtigte Angleichung des zunächst übergeleiteten Genossenschaftsrechts der DDR an die bundesdeutsche Rechtsordnung (vgl. auch BGH VIZ 1995, 236 [237]) gebieten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften eine Partizipation am Wirtschaftsleben selbst mit einem anderen Satzungszweck (vgl. zu Fortführungsbeschluss mit geändertem Zweck: BGH, Urteil vom 15.12.2003 - II ZR 358/01 - BGH WM 1963, 728 [730]) zu untersagen. - BGH, 24.07.2003 - VII ZR 209/01
Aussetzung des Rechtsstreits wegen Insolvenz einer BGB -Gesellschaft
Einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch können sie deshalb nur gemeinsam geltend machen; eine in Bezug auf einzelne klagende Gesellschafter ergehende Entscheidung ist unzulässig (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728). - OLG Celle, 10.11.1999 - 9 U 53/99
Sofortige Auflösung (Liquidation) einer Gesellschaft; Feststellung des …
Dabei bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob ein Ausscheiden aus einer in Liquidation befindlichen GbR überhaupt möglich ist, wenn die Kündigungserklärung dem Auflösungsbeschluss zeitlich vorgelagert ist (die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGH WM 1963, 728 ff. - betraf einen Fall, in dem sich die Gesellschaft bei Zugang der Kündigungserklärungen bereits im Abwicklungsstadium befand), weil es bereits an einem wirksamen Auflösungsbeschluss fehlt. - OLG Dresden, 23.12.2015 - 13 U 845/15 Ein Austritt im Abwicklungsstadium ist weder gesetzlich vorgesehen noch wäre er nach der gesetzlichen Regelung geeignet, für den ausscheidenden Gesellschafter andere Rechtsfolgen auszulösen als die, die bei einer Auflösung der Gesellschaft ohnehin eintreten (BGH, Urteil vom 20.12.1962 - VII ZR 264/60, WM 1963, 728, 730).
- BGH, 07.11.1963 - VII ZR 188/61 Er überläßt diese vielmehr dem Berufungsgericht, was zulässig ist (vgl. die Urteile des Senat BGHZ 24, 15, 20 und VII ZR 264/60 vom 20. Dezember 1962 WM 1963, 728).
- BGH, 25.03.1965 - VII ZR 178/63
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung - Gleichartigkeit zweier …
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