Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2004 - VII ZR 282/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohns für die Erbringung von Heinzungs- und Sanitärarbeiten; Ablauf einer Verjährungsfrist; Unterscheidung der zweijährigen und vierjährigen Verjährungsfrist; Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne von § 196 Abs. 2 Bürgerliches ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 538 Abs. 2
Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Keine Zurückverweisung ohne Grundurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1184
- ZfBR 2004, 452
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZR 282/03
Nachdem das Landgericht die Klage wegen Verjährung abgewiesen hat, das Berufungsgericht dagegen den eingeklagten Anspruch für unverjährt hält, durfte nicht insgesamt zurückverwiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1968 - VII ZR 84/67, BGHZ 50, 25). - BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77
Haftungsausschluß bei Wasserversorgung
Auszug aus BGH, 11.03.2004 - VII ZR 282/03
Vielmehr hätte das Berufungsgericht angesichts der nach Grund und Betrag streitigen Klage die Verhandlung über den Grund ganz erledigen müssen, gegebenenfalls durch Erlaß eines Grundurteils (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1978 - VIII ZR 39/77, BGHZ 71, 226, 232).
- BGH, 15.11.2018 - III ZR 69/17
Revision im Amtshaftungsprozess: Revisionsentscheidung bei verfahrensfehlerhafter …
Rn. 12 aa) Hat das Erstgericht die Klage aus einem bestimmten sachlichen Grund abgewiesen, erachtet das Berufungsgericht diese Entscheidung für unzutreffend und hält es daher eine weitere materiell-rechtliche Prüfung auch des Anspruchsgrundes für erforderlich, so darf es die Sache insoweit nicht in den ersten Rechtszug zurückverweisen; vielmehr muss es über den Grund des Anspruchs insgesamt selbst entscheiden (Senatsurteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 169/88, NJW 1991, 1893 mwN; BGH, Urteil vom 11. März 2004 - VII ZR 282/03, ZfBR 2004, 452;… Zöller/Heßler, ZPO, 32. Aufl., § 538 Rn. 44).
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