Rechtsprechung
| BGH, 23.02.2006 - VII ZR 314/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abgrenzung zwischen Schieds- und Parteigutachten (IBR 2006, 364)
Verfahrensgang
- LG Essen, 04.12.2002 - 42 O 107/01
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 21 U 20/03
- BGH, 23.02.2006 - VII ZR 314/04
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14
Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits …
Wenn diese notwendige Verdeutlichung unterbleibt, ist das Gutachten schon gar nicht als Schiedsgutachten zu betrachten und ohne Rücksicht auf das Ergebnis für die Vertragspartner nicht verbindlich (OLG Hamm BeckRS 2006, 07006 unter I. 1. b. [NZB mit Beschluss des BGH vom 23.02.2006, VII ZR 314/04 zurückgewiesen]; Gehrlein, VersR 1994, 1009 [m.w.N. in Fn. 40]; Volmer BB 1984, 1010 [1013]).
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