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| BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61 |
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- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 257/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61
Ihr gegenüber beruft sich die Revision zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs VIII ZR 257/56 vom 25. Juni 1957, aus dem sie herleiten will, daß sich die Geschäftsbedingungen des Verkäufers und des Käufers aufhöben, wenn jede Vertragspartei auf ihre Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Bezug nehme.In dem dort entschiedenen Fall hatte sich der Käufer nicht auf seine gegenüber seinen Abnehmern verwandten, sondern auf solche Geschäftsbedingungen berufen, die er bei Lieferungen an ihn, also beim Einkauf, verwandte (vgl. den vollständigen Abdruck des Urteils in WM 1957, 1064).
- BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
Schiedsklausel durch Bezugnahme auf AGB in kfm. Bestätigungsschreiben vereinbart
Auszug aus BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61
Diese Erwägung ist rechtlich nicht zu beanstanden und rechtfertigt die Feststellung, die Klägerin habe erwarten dürfen, daß die Beklagte nichts gegen die Anwendung der ZVEI einwenden wollte, da sie nichts Derartiges geäußert hat (vgl. BGHZ 7, 187, 191) [BGH 24.09.1952 - II ZR 305/51]. - BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 314/56
Auszug aus BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61
Auch eine solche Bestimmung kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswirksam getroffen werden (vgl. BGH VIII ZR 314/56 vom 26. November 1957 = BB 1958, 133). - BGH, 09.05.1957 - VII ZR 277/56
Auszug aus BGH, 05.11.1962 - VII ZR 32/61
Je nach Lage des einzelnen Falles kann allerdings die Berufung auf eine solche Klausel eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (BGH VII ZR 277/56 vom 9. Mai 1957).
- BGH, 21.04.1966 - VII ZR 150/64
Schadensersatz aus einem Werklieferungsvertrag über Laderahmenrohlinge - …
Geschäftsbedingungen, sowie die Urteile des Senats VII ZR 277/56 vom 9. Mai 1957; VII ZR 247/60 vom 14. Juni 1962; VII ZR 32/61 vom 5. November 1962 und VII ZR 40/63 vom 18. Februar 1965).
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