Rechtsprechung
| BGH, 13.05.2004 - VII ZR 338/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelprozess: Ersetzt die Streitverkündung eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung? (IBR 2004, 368)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 19.11.2008 - 4 U 78/08
Werkmangel: Annahmeverzug wegen Ablehnung eines Angebotes zur Mängelbeseitigung
So hat der BGH in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2003 (zur VOB/B: BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 338/03 - Rn. 21, 22, zitiert nach juris; zum BGB-Werkvertrag: BGH…, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 93/01 - Rn. 25, zitiert nach juris) ausgeführt, ein Unternehmer, der sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befinde und der eine ihm hierfür gesetzte Frist zur Mängelbeseitigung habe verstreichen lassen, habe keinen Anspruch mehr, den Mangel selbst nachbessern zu dürfen.
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