Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1969 - VII ZR 37/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrages - Anforderungen an die Auslegung eines Werkvertrages
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 180/84
Arbeiten eines Architekten auf eigenes Risiko
Mit der Begründung, eine von den Parteien vereinbarte Bedingung sei nicht eingetreten - etwa weil die vom Architekten zu vermittelnde Finanzierung nicht gelungen war oder eine Brücke dann doch nicht nach den Plänen des Architekten gebaut wurde -, hat der Senat aber auch später noch wiederholt die von Berufungsgerichten vertretene Ansicht aus Rechtsgründen nicht beanstandet, daß der Architekt jeweils "auf eigenes Risiko" gearbeitet habe, weshalb er Honorar nicht verlangen könne (Urteile vom 31. März 1969 - VII ZR 37/67 = Schäfer/Finnern Z 3.01 B1.405; 18. Januar 1971 - VII ZR 82/69 = Schäfer/Finnern Z 3.00 Bl. 188).
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