Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1960 - VII ZR 39/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56
Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter …
Auszug aus BGH, 14.04.1960 - VII ZR 39/59
Als gestaltende Erklärung erfordert die Kündigung grundsätzlich nur die eindeutige Ausübung des Gestaltungsrechts (BGHZ 27, 220, 225) [BGH 05.05.1958 - II ZR 245/56].
- BGH, 13.06.1960 - VII ZR 243/59
- Branchenverzeichnisse, amtliche und örtliche Fernsprechbücher -, Zulässigkeit …
Dieses kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes zutreffend angewandt hat, ob der Sachverhalt unabhängig von den Umständen des Einzelfalles geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben, ferner ob das Berufungsgericht alle wesentlichen Umstände gewürdigt hat, endlich, soweit die Revision dies rügt, ob ihm kein Verfahrensverstoß unterlaufen ist (vgl. LM Nr. 2 zu § 242 (A)) BGB; SAG 2 S. 207 und die Urteile des erkennenden Senats vom 22. Februar 1960 VII ZR 83/59 und vom 14. April 1960 VII ZR 39/59).
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