Rechtsprechung
| BGH, 15.05.1975 - VII ZR 43/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorherige Ankündigung des Auftragnehmers über die Forderung einer besonderen Vergütung für eine Zusatzarbeit - Kostenlose Ausführung der Montage von fünf zusätzlichen Heizregister - Erstattung nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überwachung des Installateurs durch Spezialfirma
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94
Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen
Allerdings hat er dem Auftragnehmer auch bei versäumter Ankündigung Vergütungsansprüche zugebilligt, wenn die Vertragspartner bei Forderung der Leistung von ihrer Entgeltlichkeit ausgingen oder wenn der Auftraggeber unter den gegebenen Umständen darüber nicht im unklaren sein konnte (Urteil vom 20. April 1978 - VII ZR 67/77, BauR 1978, 314, 316, Urteil vom 15. Mai 1975 - VII ZR 43/73, Schäfer/Finnern, Z 2.310, Bl. 40). - BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88
Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen …
Nach einer älteren Entscheidung des Senats kann in Ausnahmefällen eine Leistung, die zur Erreichung einer ordnungsgemäßen Vertragsleistung notwendig war, als geforderte Leistung im Sinne des § 2 Nr. 6 VOB/B angesehen werden (Senatsurteil vom 15. Mai 1975 - VII ZR 43/73 = Schäfer/Finnern Z 2.310 Bl. 40). - BGH, 25.02.1988 - VII ZR 310/86
Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen unvollständiger Angaben in den …
Anders als im Senatsurteil vom 15. Mai 1975 - VII ZR 43/73 (= Schäfer/Finnern Z. 2.310 Bl. 40) erstreckte sich hier die vertragliche Verpflichtung der Klägerinnen nämlich von vornherein auf die Herstellung der gesamten in Los 2 enthaltenen Kanalisation, so daß es schon an der Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der in § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B getroffenen Regelung fehlt. - OLG Frankfurt, 28.05.2015 - 22 U 141/13
Ausgleichsanspruch des Werkunternehmers für Mehrkosten bei Pauschalvertrag
Allerdings hat er dem Auftragnehmer auch bei versäumter Ankündigung Vergütungsansprüche zugebilligt, wenn die Vertragspartner bei Forderung der Leistung von ihrer Entgeltlichkeit ausgingen oder wenn der Auftraggeber unter den gegebenen Umständen darüber nicht im unklaren sein konnte (Urteil vom 20. April 1978 - VII ZR 67/77, BauR 1978, 314, 316; Urteil vom 15. Mai 1975 - VII ZR 43/73, Schäfer/Finnern, Z 2.310, Bl. 40).
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