Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1977 - VII ZR 51/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Behandlung der Aufrechnung mit einer Vertragsstrafe als Schlusszahlung - Rechtmäßigkeit der Gleichsetzung einer Aufrechnung mit einer (höheren) Gegenforderung mit einer Schlusszahlung - Zulässigkeit der Behandlung einer Aufrechnung mit einer nicht vorbehaltenen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnung mit Vertragsstrafe-Schlußzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 16
Aufrechnung mit Gegenforderung im Rahmen der Schlusszahlung
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1294
- MDR 1977, 832
- DB 1977, 1457
- BauR 1977, 282
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.1975 - VII ZR 120/74
Anforderungen an Schlusszahlung; Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme
Auszug aus BGH, 31.03.1977 - VII ZR 51/76
Denn der Beklagte hatte mit diesem Schreiben unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß er weitere freiwillige Zahlungen auf die Schlußrechnung der Klägerin nicht mehr erbringen wollte, und darauf allein kommt es an (vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = Baurecht 1975, 282).Daß es unerheblich ist, ob die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bestritten oder anerkannt ist, hat der Senat bereits in dem Urteil Baurecht 1975, 282 dargelegt.
Bereits im erwähnten Urteil Baurecht 1975, 282 hat der Senat die Schlußzahlungswirkung einer auf Aufrechnung gegründeten Ablehnung weiterer Zahlungen in dem Falle bejaht, in dem der Auftraggeber eine Restwerklohnforderung von ca. 28.000,00 DM im Umfange von etwa 5.000,00 DM der Höhe nach bestritten, auf die er sodann ca. 3.000,00 DM gezahlt und gegen die er im übrigen mit einer bestrittenen Gegenforderung von ca. 20.000,00 DM aufgerechnet hatte.
- BGH, 21.10.1971 - VII ZR 79/70
Zum Begriff "Schlußzahlung" beim VOB-Bauvertrag
Auszug aus BGH, 31.03.1977 - VII ZR 51/76
Die Aufrechnung mit einer Vertragsstrafe steht der Schlußzahlung gleich (im Anschluß an BGH NJW 1972, 51).Eine andere Beurteilung würde zu willkürlichen Ergebnissen führen und solche Auftraggeber bevorzugen, deren Gegenforderungen zufällig die Restwerklohnforderung unterschreiten, und die deshalb zu deren Ausgleich außer zu der Aufrechnungserklärung noch zu einer (vielleicht sehr geringfügigen) Zahlung veranlaßt sind (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1971 NJW 1972, 51).
- OLG Stuttgart, 08.04.2014 - 10 U 126/13
VOB-Vertrag: Wirksamkeit von Schlusszahlungshinweisen in einem Anschreiben mit …
Denn entscheidend ist, dass der Auftraggeber mit seiner Schlusszahlungserklärung zum Ausdruck bringt, keine weiteren Zahlungen leisten zu wollen; ob sich dieser Wille auf eine Kürzung der Schlussrechnungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen stützt, ist für den Eintritt der Ausschlusswirkung unerheblich (BGH NJW 1977, 1294, juris Rn. 12 f.;… BauR 2007, 1726, juris Rn. 12;…Heiermann/Mansfeld in: Heiermann/Riedl/Rusam, 13. A. 2013, § 16 VOB/B, Rn. 123). - BGH, 12.07.2007 - VII ZR 186/06
Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung bei aufgrund insolvenzrechtlicher …
Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung bestritten oder anerkannt ist (BGH, Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 51/76, BauR 1977, 284). - BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85
Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats steht eine Aufrechnungserklärung der Schlußzahlung gleich (BGHZ 68, 368, 369 [BGH 05.05.1977 - VII ZR 289/74]; 75, 307, 308 [BGH 08.11.1979 - VII ZR 86/79]; NJW 1977, 1294).
- BGH, 08.11.1979 - VII ZR 86/79
Vorbehalt der Nachforderung durch Klageerhebung
Im letzteren Falle ist es Sache des Auftragnehmers, sich seine von der Aufrechnungserklärung betroffene Forderung dadurch vorzubehalten, daß er der Aufrechnung widerspricht (BGH NJW 1977, 1294 f; Senatsurteil vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282, 283). - BGH, 24.03.1983 - VII ZR 329/81
Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung
Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, muß die endgültige Ablehnung weiterer Zahlungen für den Empfänger der Erklärung unmißverständlich sein (vgl. BGHZ 68, 368, 369; 75, 307, 308; BGH NJW 1972, 51; 1977, 1294, 1295; 1979, 2310, 2311; Urteile vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282 und ZfBR 1980, 140 = BauR 1980, 278, 279 m.w.N.). - BGH, 05.05.1977 - VII ZR 289/74
Verzicht auf die Einrede der Schlusszahlung nach Vergleichsverhandlungen; …
Dafür genügte die Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung (Senatsurteile vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282, 283 und vom 31. März 1977 - VII ZR 51/76 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - KG, 16.09.2003 - 1 W 67/02
Kostenfestsetzungsverfahren: Nichtberücksichtigung in einen Prozessvergleich …
Diese Kosten dürfen im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden, weil sie als materiellrechtliche Schadensersatzansprüche im Prozess geltend gemacht worden waren und - durch die Abgeltungsklausel - in den am 28. Juni 2001 geschlossenen Prozessvergleich mit einbezogen sind (vgl. OLG München, NJW 1977, 1294). - BGH, 31.01.1980 - VII ZR 245/79
Zahlungsablehnung mit Schlußzahlungswirkung
Insoweit hat der Senat ausgesprochen, daß eine Erklärung des Auftraggebers mit Schlußzahlungswirkung dann vorliegt, wenn der Auftragnehmer der Erklärung klar entnehmen kann, daß der Auftraggeber eine nach seiner Auffassung noch bestehende Restschuld durch Zahlung oder Aufrechnung tilgen und weitere Zahlungen nicht mehr leisten will oder daß nach seiner Auffassung keine Restschuld mehr besteht und er deshalb weitere Zahlungen ablehnt (vgl. u.a. BGH NJW 1972, 51;… BGH Urt. v. 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282; BGH NJW 1977, 1294; BGHZ 68, 368;… BGH Urt. v. 26. Januar 1978 - VII ZR 73/78 - WM 1978, 427;… BGH Urt. v. 8. November 1979 - VII ZR 86/79 - WM 1980, 137). - BGH, 05.04.1979 - VII ZR 87/78
Annahme einer Schlusszahlung bei zuvor erklärter Zahlungsverweigerung
Zwar geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß bereits unter der Geltung der VOB/B (1952), welche keine entsprechende Bestimmung enthält, die endgültige Ablehnung weiterer Zahlungen durch den Auftraggeber seiner Schlußzahlung gleich steht, so daß eine vorbehaltlose Hinnahme der Zahlungsverweigerung durch den Auftragnehmer Nachforderungen ausschließt (BGH NJW 1972, 51; 1977, 1294, 1295). - BGH, 22.11.1979 - VII ZR 298/78
Schlusszahlungserklärung durch unbegründeten Widerspruch gegen Mahnbescheid
Seine Zahlungsverweigerung war somit nur vorläufiger Art und kann nicht als eine die Schlußzahlung ersetzende endgültige Erklärung gewertet werden (vgl. die Senatsentscheidungen NJW 1972, 51; 1977, 1294, 1295; BauR 1975, 282, 283). - BGH, 26.01.1978 - VII ZR 43/77
Schlusszahlung nach Einverständnis mit Abrechnung
- LG Marburg, 05.09.2012 - 2 O 226/11
Wann schließt vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnung Nachforderungen aus?
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.03.1980 - 3 A 116/78
Verstoß gegen den Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit durch die Staffelung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".