Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1974 - VII ZR 73/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtliche Bedeutung des gemeinsamen Aufmaßes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gemeinsames Aufmaß - Vergütung - Schuldanerkenntnis - Bindungswirkung des gemeinsamen Aufmaßes - Treu und Glauben - Werkvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 632
Bindungswirkung eines gemeinsamen Aufmaßes
Papierfundstellen
- NJW 1974, 646
- MDR 1974, 482
- DB 1974, 822
- BauR 1974, 210
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Brandenburg, 20.07.2023 - 10 U 14/23
Vergütung von Baumfällarbeiten; Wirksamkeit einer Vereinbarung negativer Preise …
Mit dem gemeinsamen Aufmaß ist regelmäßig nicht zugleich die Feststellung verbunden, dass und wie die Leistung abgerechnet und vergütet wird und ob sie vertragsgemäß ist (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 -, Rn. 12, juris; Kleine-Möller/Merl/Glöckner, PrivBauR-HdB, § 12,).Sie können deshalb dadurch auch nicht präkludiert werden (BGH, Urteil vom 30. Januar 1992 - VII ZR 237/90 -, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 -, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 28. Dezember 2001 - 7 U 299/97 -, Rn. 129, juris).
- BGH, 29.04.1999 - VII ZR 127/98
Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Nimmt der Auftragnehmer kein gemeinsames Aufmaß, begibt er sich der Vorteile, die ein vom beiderseitigen Einverständnis getragenes Aufmaß hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73, BauR 1974, 210;… Werner/Pastor aaO Rdn. 2034 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 03.05.2007 - 19 U 13/05
Architektenvertrag: Verjährung von Ansprüchen, die nicht Gegenstand des …
Gleichfalls liegen weder die Voraussetzungen für ein Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst (…dazu BGH, Urt. v. 24. Januar 2002 - VII ZR 206/00 BGHR BGB § 781 Schlussrechnung 1) vor, noch konnte eine bereits bestehende Streitigkeit über den Umfang der Mehrfachplanungen mit bindender Wirkung beseitigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73, BauR 1974, 210).
- BGH, 30.01.1992 - VII ZR 237/90
Vergütung: Überzahlung
Zwar hat der Senat die Möglichkeit erörtert, daß ein gemeinsames Aufmaß als bindend vereinbart worden sein kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = BauR 1974, 210; BGH, Urteil vom 30. Januar 1975 - VII ZR 206/73 = BauR 1975, 211). - BGH, 27.06.1996 - VII ZR 151/93
Ergänzende Vertragsauslegung bei nicht genehmigten Abschluß in einer …
Ein gemeinsames Aufmaß stellt regelmäßig kein Anerkenntnis gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 2 S. 1 VOB/B dar, weil das Aufmaß nur dazu dient, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen festzustellen, um insoweit später Streitigkeiten zu vermeiden, mit der Billigung der Leistung durch den Auftraggeber hat es nichts zu tun (Senatsurteil vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 - NJW 1974, 646). - OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 6 U 187/12
Gesetzliche Prozessstandschaft der Länder
Dies dient dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen festzustellen (BGH NJW 1974, 646; NJW-RR 199, 1180). - OLG Frankfurt, 19.09.1996 - 1 U 152/93
Anspruch auf restlichen Werklohn; Bedeutung des Eingangs der Zahlung; Erfordernis …
Darüber hinaus hat das gemeinsame Aufmaß den Sinn, daß dadurch später Streitigkeiten über den Umfang der tatsächlich ausgeführten Leistungen vermieden werden sollen (BGH NJW 1974, 646).Zwar dient das Aufmaß als Urkunde grundsätzlich nur der Feststellung der tatsächlich ausgeführten Leistungen und nicht dem Beweis, ob die ausgeführten Arbeiten dem Vertrag entsprachen (BGH NJW 1974, 646).
- OLG Braunschweig, 18.11.1999 - 8 U 136/99
Anspruch des Bauunternehmers gegen Subunternehmer auf Rückzahlung von Werklohn …
Da ein gemeinsames Aufmaß gerade dazu führt, Einwendungen auszuschließen, zu deren Zweck das Aufmaß erstellt worden ist (vergleiche BGH NJW-RR 1992, 727; BGH NJW 1974, 646; OLG Stuttgart BauR 1972, 318), folgt daraus, dass die Beteiligten auch gerade diese Rechtswirkungen erzeugen wollten. - BGH, 30.01.1975 - VII ZR 206/73
Bindung eines gemeinsamen Aufmaßes
Allerdings dient ein gemeinsames Aufmaß in der Regel nur dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen, um spätere Streitigkeiten hierüber auszuschließen (Urteil des Senats vom 24. Januar 1974 - VII ZR 73/73 = Baurecht 1974, 210). - OLG Bamberg, 02.08.2002 - 4 U 237/00
Hinweis- und Untersuchungspflichten des Beschichters
Ein Auftrag lag nicht vor; die Klägerin hat eine Vergütung auch nicht nachträglich anerkannt, insbesondere stellt die Aufmaßunterzeichnung kein solches Anerkenntnis dar, weil sie nur der Feststellung des Leistungsumfanges dient (vgl. hierzu BGH BauR 74, 210 sowie Inqenstau/Korbion-Keldungs a.a.0, § 2, Rdnr. 335).
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