Rechtsprechung
| BGH, 09.08.2012 - VII ZR 77/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer verlangt nicht geschuldete Abschlagszahlung: Auftraggeber kann kündigen! (IBR 2012, 572)
Verfahrensgang
- LG München I, 17.12.2009 - 5 O 2344/06
- OLG München, 22.02.2011 - 9 U 1731/10
- BGH, 09.08.2012 - VII ZR 77/11
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 10 U 15/19
VOB-Vertrag: Voraussetzungen für einen Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von …
Er hat die Entbehrlichkeit der Kündigungserklärung damit begründet, dass der Auftragnehmer durch seine endgültige Weigerung das Recht zur Vertragserfüllung verloren habe, so dass es zu unklaren Verhältnissen über die weitere Bauabwicklung nicht mehr kommen könne (BGH, Urteile vom 20.04.2000 - VII ZR 164/99; vom 05.07.2001 - VII ZR 201/99; vom 13.09.2001 - VII ZR 113/00; vom 05.07.2001 - VII ZR 201/99; vom 12.01.2012 - VII ZR 77/11).
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