Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2014 - VII ZR 87/12 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Behelfsbrücke wird weiter genutzt: Auftraggeber muss angemessene Vergütung zahlen! (IBR 2014, 536)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 21.07.2011 - 5 O 228/10
- OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 2 U 189/11
- BGH, 23.01.2014 - VII ZR 87/12
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17
Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?
Rn. 236 Dass die Klägerin die vorstehenden Bedenken selbst gekannt hat, hat die Beklagte - auch in zweiter Instanz - im Rahmen der insoweit ihr obliegenden Darlegungs- bzw. Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 29.09.2011, VII ZR 87/12, BauR 2012, 115) schon nicht hinreichend dargetan bzw. jedenfalls nicht bewiesen.
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