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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6712
BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65 (https://dejure.org/1968,6712)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1968 - VII ZR 99/65 (https://dejure.org/1968,6712)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1968 - VII ZR 99/65 (https://dejure.org/1968,6712)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65
    Wenn sie der Beklagten ankündigte, sie werde von diesem Recht Gebrauch machen, falls sie nicht an deren Geschäften in der geschilderten Form beteiligt werde, so kann kein Mißverhältnis zwischen Mittel und Ziel gefunden werden, das die Drohung widerrechtlich machen würde; vgl. BGHZ 25, 217, 219 f. [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56].
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65
    Die der Beklagten zuzusprechenden Zinsen betragen jedoch nur 4 %, nicht 5 % der gezahlten Summe (BGH VII ZR 229/62 vom 24. Juni 1963, WM 1963, 834).
  • BGH, 20.06.1962 - VIII ZR 249/61
    Auszug aus BGH, 04.04.1968 - VII ZR 99/65
    Hierbei handelt es sich nicht um einen Rechtsirrtum, wie er nach der angeführten Entscheidung für die Frage der Widerrechtlichkeit belanglos ist; denn ein solcher liegt nur dann vor, wenn der Drohende bei richtiger Einschätzung der Sachlage der irrigen Ansicht ist, die Rechtsordnung gestatte ihm die Drohung (BGH VIII ZR 249/61 vom 20. Juni 1962, LM Nr. 28 zu § 123 BGB).
  • BGH, 18.05.1972 - VII ZR 191/71

    Anfechtung eines Vergleichsvertrages wegen rechtswidriger Drohung - Entfallen …

    Richtig ist allerdings der Ausgangspunkt, daß eine Drohung auch dann widerrechtlich ist, wenn zwar ihr Mittel und ihr Ziel, jedes für sich allein betrachtet, erlaubt sind, die Verbindung beider im Einzelfall aber als unangemessen anzusehen ist und der Drohende sich nicht in einem entschuldbaren Irrtum über die Sachlage und deren Einschätzung befindet; sein etwaiger Irrtum darüber, daß die konkrete Verbindung von Mittel und Ziel der Drohung nach der Rechtsordnung zu mißbilligen ist, bleibt unbeachtlich (BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH LM Nr. 28 zu § 123 BGB; BGH Urteil vom 4. April 1968 - VII ZR 99/65 -).
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