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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - VII-Verg 41/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2253
OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - VII-Verg 41/12 (https://dejure.org/2013,2253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.01.2013 - VII-Verg 41/12 (https://dejure.org/2013,2253)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - VII-Verg 41/12 (https://dejure.org/2013,2253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3 S. 5
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übereinstimmende Erledigterklärung: Erstattung von Aufwendungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 18/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.).

    Bei § 80 VwVfG handelt es sich um eine abschließende Regelung, nach der eine Erstattung von Aufwendungen nur in den Fällen einer behördlichen Entscheidung in Betracht kommt (Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 13).

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV sowie Senat, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

    § 66 Abs. 8 GKG findet keine - analoge - Anwendung, da sich die Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer und nicht gegen die Höhe der Gebühren richtet (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2011, X ZB 5/10; Senat, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 24/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Diese auch in § 128 Abs. 4 Satz 1, 2. Alt. GWB a.F. aufgenommene Wertung hat er jedoch im Zuge der Neufassung des § 128 GWB durch die Novelle zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 v. 23.04.2009, 790) aufgegeben und die Kostenregelung für das Vergabenachprüfungsverfahren ausschließlich an die Form seiner prozessualen Erledigung, nämlich Entscheidung durch die Vergabekammer, übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten oder Rücknahme des Nachprüfungsantrags geknüpft (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 22/05 - juris Tz. 10; Beschl. v. 25. Oktober 2005, X ZB 24/05 und 26/05; noch offen gelassen im Beschl. v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 - juris Tz. 13; Senat, Beschl. v. 27. Juli 2005, VII-Verg 18/05 - juris Tz. 11 f.).
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann, wenn das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer übereinstimmend für erledigt erklärt wird, eine Erstattung notwendiger Aufwendungen von Beteiligten nicht angeordnet werden (vgl. BGH, Beschl. v, 25. Januar 2012, X ZB 3/11, Rettungsdienstleistungen IV sowie Senat, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    § 66 Abs. 8 GKG findet keine - analoge - Anwendung, da sich die Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung der Vergabekammer und nicht gegen die Höhe der Gebühren richtet (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Oktober 2011, X ZB 5/10; Senat, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Stellt der öffentliche Auftraggeber den Antragsteller im laufenden Nachprüfungsverfahren durch Abhilfe klaglos, liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB eine Erledigung "in sonstiger Weise" vor (Senat, Beschl. v. 20.12.2006, VII-Verg 109/04;… Byok, in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Aufl., § 114 GWB Rn. 19), die den Antragsteller zur Änderung seines Nachprüfungsantrags in einen solchen auf Feststellung einer Rechtsverletzung berechtigt, über den die Vergabekammer zu entscheiden hat.
  • VK Bund, 01.10.2012 - VK 3-105/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 41/12
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 1. Oktober 2012 (VK 3-105/12) aufgehoben, soweit der Antragsgegnerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin auferlegt worden sind.
  • VK Bund, 03.09.2015 - VK 2-79/15

    Nachprüfungsverfahren: Interimsvergabe wegen Dringlichkeit

    Ein Aufwendungsersatzanspruch der ASt gegenüber der Ag besteht diesbezüglich nicht, weil es im Fall der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013, VII-Verg 48/12 sowie vom 9. Januar 2013, VII-Verg 41/12).
  • VK Bund, 07.07.2015 - VK 2-49/15

    Nachprüfungsverfahren: Funktionsunterwäsche

    Einen Anspruch auf Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen haben die Verfahrensbeteiligten insoweit nicht, weil es im Fall der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2013, VII-Verg 48/12, sowie vom 9. Januar 2013, VII- Verg 41/12).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - Verg 40/13

    Wann erhält der Beigeladene seine Aufwendungen erstattet?

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2012 (X ZB 3/11) und des OLG Düsseldorf vom 9. Januar 2013 (VII-Verg 41/12) sind zur Entscheidung dieser Rechtsfrage nicht heranzuziehen, weil sie Kosten und Aufwendungen ausschließlich im Fall einer - gesetzlich anders geregelten - Hauptsacheerledigung betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 48/12

    Kosten- und Auslagenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens

    Sie bezieht sich ausschließlich auf die Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen der Vergabekammer (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 2012, X ZB 3/11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 9. Januar 2013, VII-Verg 41/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10. Mai 2012, VII-Verg 5/12).
  • VK Saarland, 24.02.2014 - 3 VK 02/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung über die Kosten bei …

    Der Wortlaut der Vorschrift ist mithin eindeutig (OLG Naumburg, B. v. 14.04.2011 - Az.: 2 Verg 2/11; OLG Düsseldorf, B. v. 09.01.2013 - Az.: VII- Verg 41/12; VK Baden-Württemberg, B. v. 20.05.2011 - Az.: 1 VK 10/11).
  • VK Arnsberg, 23.06.2014 - VK 11/14

    Bergbautreibende müssen Richtlinie 2004/17/EG und GWB-Vorschriften einhalten!

    Nach OLG Düsseldorf , Beschluss vom 9.1.- , Az.: VII-Verg 41/12, stellt die von den Beteiligten übereinstimmend erklärte Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auch dann keinen Fall des Unterliegens des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des § 128 Abs. 4 Satz 1 und Satz 4 GWB i.V.m. § 80 Abs. 1 VwVfG dar, wenn sie auf einer Abhilfe der erhobenen Rüge im laufenden Nachprüfungsverfahren beruht.
  • VK Thüringen, 28.02.2013 - 250-4003-1024/2013-E-003-EF

    GFAW GmbH ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB!

    Insoweit fehlt es der Vergabekammer - mit der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss v. 25.01.2012, X ZB 3/11) und des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.01.2012 - Verg 41/12) - schon an der notwendigen gesetzlichen Grundlage, eine andere Kostenverteilung anzuordnen zu können.
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