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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - VII-Verg 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18505
OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - VII-Verg 23/04 (https://dejure.org/2004,18505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2004 - VII-Verg 23/04 (https://dejure.org/2004,18505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 23/04 (https://dejure.org/2004,18505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass für alle betreffenden Nachprüfungsverfahren die Gebühr aus der Gebührenstaffel angemessen reduziert wird (ebenso wohl: BayObLG, Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Es handelt sich um die beim Senat unter den Aktenzeichen VII-Verg 23/04 bis VII-Verg 28/04 anhängigen Beschwerdeverfahren.
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • BayObLG, 06.06.2002 - Verg 12/02

    Gebührenbemessung durch Vergabekammer bei Rücknahme unzulässigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Rn. 12 Dieser - aus der bloß summarischen Beurteilung der Sach- und Rechtslage resultierende - verminderte (personelle und sachliche) Aufwand der Vergabekammer muss sich in einer angemessenen Herabsetzung der Gebühr aus der Gebührenstaffel niederschlagen (ebenso: BayObLG, VergabeR 2003, 109, 111).
  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-119/03
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. April 2004 (VK 1 - 119/03) dahin abgeändert, dass die zu zahlende Gebühr auf 1.130 EUR festgesetzt wird.
  • OLG München, 15.11.2007 - Verg 10/07

    Muss VSt bereits im Leistungsverzeichnis Fabrikats-Angaben fordern?

    Eine Gebührenherabsetzung aus Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn der Sach- oder Personalaufwand oder die wirtschaftliche Bedeutung der Sache oder beides zusammen aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt (OLG Düsseldorf vom 12.5.2004 ­ VII Verg 23/04;… im einzelnen hierzu mit Beispielsfällen Noelle in Byok/Jaeger § 128 GWB Rn. 1374).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer; …

    Ein völliges Absehen von der Erhebung von Gebühren kann etwa in Betracht kommen, wenn bis zur Rücknahme eines Antrages wegen offensichtlicher Unzulässigkeit kein irgendwie ins Gewicht fallender personeller und sachlicher Aufwand erforderlich geworden war (Saarländisches OLG, Beschluss vom 26.11.2004, Az. 1 Verg 7/04; BayOblG, Beschluss vom 6.6.2002, Az Verg 12/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.5.2004, Az VII-Verg 23/04; Weyand ebenda § 128 Rd. 121).
  • KG, 06.05.2025 - Verg 7/23

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; …

    Rn. 43 bb) Auf der Grundlage der danach heranzuziehenden Bruttoauftragswerte für die in den Losen 1 und 3 ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen in Höhe von zusammen rund 13, 2 Millionen Euro bemisst sich die Basisgebühr nach der Gebührentabelle auf 12.415 Euro (12.275 Euro bei einer Auftragswert von 13 Millionen Euro zuzüglich eines interpolierten Wertes von 140 Euro für den die Gebührenstufe überschreitenden Auftragswert; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 23/04 - juris Rn. 4;… Radu, a.a.O., § 182 Rn. 24 m.w.N.).

    Rn. 46 Vorliegend hat die Antragstellerin ihren Antrag zu dem als Los 3 ausgeschriebenen Auftrag zu einem Zeitpunkt zurückgenommen, als die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nur vom Vorsitzenden der Vergabekammer nach Eingang der Antragserwiderung geprüft worden waren, dies auch nur summarisch, und die Prüfung sich auf die bei beiden Losen gleichermaßen erhobenen Einwendungen bezog (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Mai 2004 - VII-Verg 23/04 - juris Rn. 10).

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