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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - VII-Verg 31/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10150
OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - VII-Verg 31/11 (https://dejure.org/2011,10150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2011 - VII-Verg 31/11 (https://dejure.org/2011,10150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - VII-Verg 31/11 (https://dejure.org/2011,10150)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 4 S. 3 a.F.
    Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festsetzung von Kostenerstattungsansprüchen eines Verfahrensbeteiligten durch die Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
    Dies korrespondiert damit, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer kostenrechtlich ähnlich einem Widerspruchsverfahren ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08

    Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
    Rn. 5 Mittlerweile hatte die Antragstellerin gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2008 in vollem Umfange bei dem Senat sofortige Beschwerde eingelegt, die durch Senatsbeschluss vom 04. Februar 2009 (VII-Verg 65/08) zurückgewiesen worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09

    Kostenfestsetzung durch OLG!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
    Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdesenat entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; s. auch Beschluss vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04) gilt dies jedoch nur dann, wenn er Beschluss der Vergabekammer, auf dem der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, - anders als im vorliegenden Fall - nicht in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird; in einem derartigen Fall geht nämlich die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog (…ebenso Noelle, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rdnr. 1440g).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00

    Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; s. auch Beschluss vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04) gilt dies jedoch nur dann, wenn er Beschluss der Vergabekammer, auf dem der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, - anders als im vorliegenden Fall - nicht in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird; in einem derartigen Fall geht nämlich die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog (…ebenso Noelle, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rdnr. 1440g).
  • OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14

    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der …

    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 , und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: "Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).
  • OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11

    Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?

    In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).
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