Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - VII-Verg 31/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 Abs. 4 S. 3 a.F.
Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Festsetzung von Kostenerstattungsansprüchen eines Verfahrensbeteiligten durch die Vergabekammer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Arnsberg, 28.10.2008 - VK 24/08
- OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08
- VK Arnsberg, 02.03.2011 - VK 24/08
- OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - VII-Verg 31/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09
Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Dies korrespondiert damit, dass das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer kostenrechtlich ähnlich einem Widerspruchsverfahren ausgestaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2009 - X ZB 1/09 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 04.02.2009 - Verg 65/08
Antragsbefugnis des früheren Auftragnehmers nach Kündigung des Auftrages …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Rn. 5 Mittlerweile hatte die Antragstellerin gegen den Beschluss vom 28. Oktober 2008 in vollem Umfange bei dem Senat sofortige Beschwerde eingelegt, die durch Senatsbeschluss vom 04. Februar 2009 (VII-Verg 65/08) zurückgewiesen worden ist. - OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09
Kostenfestsetzung durch OLG!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdesenat entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII-Verg 55/09). - OLG Düsseldorf, 20.10.2004 - Verg 49/04
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; s. auch Beschluss vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04) gilt dies jedoch nur dann, wenn er Beschluss der Vergabekammer, auf dem der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, - anders als im vorliegenden Fall - nicht in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird; in einem derartigen Fall geht nämlich die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog (…ebenso Noelle, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rdnr. 1440g). - OLG Düsseldorf, 05.02.2001 - Verg 26/00
Rechtspfleger beim OLG setzt auch VK-Kosten fest!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 05.02.2001 - Verg 26/00; s. auch Beschluss vom 20.10.2004 - VII-Verg 49/04) gilt dies jedoch nur dann, wenn er Beschluss der Vergabekammer, auf dem der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, - anders als im vorliegenden Fall - nicht in der Sache mit der sofortigen Beschwerde angefochten wird; in einem derartigen Fall geht nämlich die Zuständigkeit für die Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Verfahren vor der Vergabekammer auf das Beschwerdegericht über, § 161 Abs. 2, § 164 VwGO analog (…ebenso Noelle, in Byok/Jaeger, Vergaberecht, 2. Aufl, § 128 GWB Rdnr. 1440g).
- OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der …
Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11 , und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13). - OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur …
In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: "Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original). - OLG München, 28.02.2012 - Verg 16/11
Kostenfestsetzung vor der Vergabekammer durch das Beschwerdegericht?
In der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.05.2011, Verg 31/11, wird sogar ausdrücklich nur von der "Möglichkeit" der Festsetzung durch den Rechtspfleger am Oberlandesgericht gesprochen: " Durch dieses - insoweit nicht näher begründete - Gesetz ist lediglich die Kompetenz der Vergabekammer zur Festsetzung der Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten, nicht aber die Möglichkeit des Rechtspflegers beim Beschwerdegericht entfallen, die genannten Aufwendungen festzusetzen (Senatsbeschluss vom 22.11.2010 - VII - Verg 55/09" (Unterstreichungen nicht im Original).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".