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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - VII-Verg 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15145
OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - VII-Verg 33/03 (https://dejure.org/2003,15145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2003 - VII-Verg 33/03 (https://dejure.org/2003,15145)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - VII-Verg 33/03 (https://dejure.org/2003,15145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Anwendung der Gebührentabelle der Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (Anknüpfung des Gebührenrahmens an bestimmte Auftragswerte)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermäßigung der Verwaltungsgebühr der Vergabekammer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (1)

  • VK Arnsberg, 16.05.2003 - VK 1-09/03

    Rechtzeitigkeit der Rüge

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2003 - Verg 33/03
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen die mit Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 16. Mai 2003 (VK 1 - 09/2003) erfolgte Gebührenfestsetzung wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.11.2021 - 3 VK 10/21

    Bildung eines 20%-Kontingents: Auftraggeber ist an Loszuordnung gebunden!

    Sofern im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, kann (und muss) dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2003 - Verg 33/03).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 1 Verg 2/06

    Vergabeverfahren: Höhe der an die Staatskasse zu zahlenden Gebühren

    b) Es ist folglich - auch aus Gründen der Transparenz und im Interesse einer Gleichbehandlung der Beteiligten aller Nachprüfungsverfahren - nicht zu beanstanden (so schon OLG Düsseldorf v. 06.10.2003 - VII-Verg 33/03 inwww.vergabedatenbank.de), daß die Vergabekammer die (Basis-)Gebühr mit Hilfe einer Tabelle, die vorrangig auf die wirtschaftliche Bedeutung des Nachprüfungsgegenstands abstellt und einen durchschnittlichen personellen und sachlichen Aufwand zugrunde legt (Lausen, VergabeR 2003, 527, 528), aus dem - von der Beschwerdeführerin der Höhe nach nicht in Frage gestellten - Auftragswert von rund 18, 6 Mio. EUR ermittelt hat.
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 28/04

    Gebührenreduzierung bei gleichgelagerten Nachprüfungsverfahren

    Lediglich dann, wenn im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, muss dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der in der Gebührenstaffel ausgewiesenen Basisgebühr Rechnung getragen werden (Senat, Beschl. v. 6.10.2003 - VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.; Beschl. v. 20.4.2004 - VII-Verg 9/04 Umdruck Seite 4 f.; vgl. auch: BayObLG, ZfBR 2004, 308; Beschl. v. 13.4.2004 - Verg 5/04 Umdruck Seite 5; OLG Naumburg, ZfBR 2003, 485).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - Verg 9/04

    Lieferung von Application-Server- und Portalsoftware: Auftragswert?

    Gegen diesen Berechnungsansatz bestehen keine rechtlichen Bedenken; er ist vom Senat bereits gebilligt worden (Beschluss vom 06. Oktober 2003, Az.: VII-Verg 33/03 Umdruck Seite 3 f.).
  • VK Saarland, 07.02.2018 - 3 VK 04/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bestimmung der Gebühren für den Verwaltungsaufwand …

    Rn. 110 Sofern im Einzelfall der Sach- und Personalaufwand aus dem Rahmen dessen fällt, was ein Nachprüfungsantrag der betreffenden wirtschaftlichen Größenordnung und Bedeutung üblicherweise mit sich bringt, ist dem durch eine angemessene Erhöhung oder Herabsetzung der aus der Gebührenstaffel ermittelten Basisgebühr Rechnung zu tragen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.2003 - Verg 33/03).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 80/05

    Keine Herabsetzung der Gebühr für das Verfahren der Vergabekammer

    Der Senat hat das von den Vergabekammern angewandte System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bereits in früheren Entscheidungen gebilligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.2003 - Verg 33/03; Beschl. v. 7.1.2004 - VII-Verg 55/02, beide zu der seit dem 1.1.2003 angewandten Gebührentabelle).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.2004 - Verg 55/02

    Wie weit reicht der Bewertungsspielraum der Vergabestelle?

    Rn. 6 1. Der Senat hat das System der nach Auftragswerten tabellarisch gestaffelten Gebührensätze und die hieran anknüpfende Bemessung der Gebühr im Rahmen der durch § 128 Abs. 1 und 2 GWB gesetzlich vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe bereits in einer früheren Entscheidung gebilligt (vgl. den Beschluss vom 6.10.2003, Az. VII - Verg 33/03 zu der seit dem 1.1.2003 angewandten Gebührentabelle, die infolge einer Verdichtung der Auftragssummen sogar zu einer Erhöhung der Gebühren führt).
  • VK Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 1 VK 51/15

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Änderung der …

    Denn in der Regel steigt mit der Höhe der Auftragssumme auch die Komplexität und Schwierigkeit des Streitfalls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und mithin auch der zur Bewältigung des Nachprüfungsverfahrens erforderliche Aufwand der Vergabekammer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003, VII - Verg 33/03).
  • VK Baden-Württemberg, 17.02.2016 - 1 VK 51/15

    Verstoß gegen auslegungsbedürftige Vorgaben: Ausschluß?

    Denn in der Regel steigt mit der Höhe der Auftragssumme auch die Komplexität und Schwierigkeit des Streitfalls in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und mithin auch der zur Bewältigung des Nachprüfungsverfahrens erforderliche Aufwand der Vergabekammer (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003, VII - Verg 33/03).
  • VK Münster, 23.10.2003 - VK 19/03

    Aufhebung der Ausschreibung

    Die Vergabekammern des Bundes haben in Zusammenarbeit mit den Vergabekammern der Länder eine Gebührenstaffel erarbeitet, die die erkennende Vergabekammer im Interesse einer bundeseinheitlichen Handhabung zulässigerweise (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2003, VII-Verg 33/03) übernimmt.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2003 - Verg 63/03

    Keine Erhöhung des Auftragswerts durch ungesicherte Option!

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 23/04

    Reduzierung der Gebühr aus der Gebührenstaffel

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 25/04

    Herabsetzung der Gebühren der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 24/04

    Gebührenreduzierung aus Billigkeitsgründen

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 26/04

    Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - Verg 27/04

    Reduzierung der Gebühren der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - Verg 73/03

    Schätzung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2011 - 2 VK 6/11

    Ermittlung der Gebühren der Vergabekammer nach Antragsrücknahme

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