Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 a.F.
Rechtsfolgen der Zurücknahme des Vergabenachprüfungsantrages nach Entscheidung der Vergabekammer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenfestsetzung nach Antragsrücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Zurücknahme eines Vergabenachprüfungsantrages nach Entscheidung der Vergabekammer
Verfahrensgang
- VK Münster, 27.01.2010 - VK 25/09
- VK Münster, 03.08.2010 - VK 25/09
- OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - VII-Verg 38/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10
Gebührenbeschwerde in Vergabesache
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10
Rn. 16 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.12.2011 - X ZB 5/10 - Gebührenbeschwerde in Vergabesache) ergeht der Beschluss gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. - BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in seiner Entscheidung vom 09. Dezember 2003 (X ZB 14/03 unter II.3.a)) eine entsprechende Verfahrensweise der Vergabekammer dem Grunde nach nicht beanstandet, sondern lediglich inhaltlich teilweise abgeändert. - BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05
Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10
Die übrige von der Antragstellerin zu § 128 GWB a.F. zitierte Rechtsprechung betrifft nicht die Kosten der Vergabekammer, sondern die Auslagen der Verfahrensbeteiligten (vgl. die ausdrückliche Differenzierung des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 15/05 unter Rdnr. 8). - BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08
Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10
Rn. 10 Zwar kann der Nachprüfungsantrag auch noch nach Erlass eines Beschlusses in der Sache durch die Vergabekammer vom Antragsteller bis zu dessen Bestandskraft zurückgenommen werden; davon geht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (X ZB 29/08, s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11) aus. - OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11
Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2012 - Verg 38/10
Rn. 10 Zwar kann der Nachprüfungsantrag auch noch nach Erlass eines Beschlusses in der Sache durch die Vergabekammer vom Antragsteller bis zu dessen Bestandskraft zurückgenommen werden; davon geht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 (X ZB 29/08, s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11) aus.
- OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11
Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch …
Rn. 28 Nachdem die Hauptbeteiligten das Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt haben, ist der angefochtene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos, es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11, VergabeR 2011, 785; s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11; vgl. auch Senatsbeschluss vom 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 zu den Folgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages). - OLG Düsseldorf, 31.10.2012 - Verg 14/12
Wer trägt die Kosten eines erledigten Nachprüfungsverfahrens?
Rn. 14 Nachdem die Hauptbeteiligten das Nachprüfungsverfahren für erledigt erklärt haben, ist der angefochtene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos, es ist nur noch über die Kosten zu entscheiden (vgl. Senat, Beschluss vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11, VergabeR 2011, 785; s. auch Senatsbeschluss vom 12.05.2011 - VII-Verg 32/11 und vom 05.03.2012 - VII-Verg 38/10 zu den Folgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrages).
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