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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 26.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - VII-Verg 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11281
OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2011,11281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.01.2011 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2011,11281)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2011,11281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/A § 9 Nr. 1 S. 1; VOB/A § 9 Nr. 3 Abs. 1
    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Auftraggeber vor Zuschlag ausgeschriebene Leistung reduzieren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an das Vergabeverfahren bei Änderung des Leistungsumfangs

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung des Leistungsumfangs nach Submission erfordert Preisanpassung der Bieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf AG nach Submission Leistung reduzieren? (IBR 2011, 156)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10
    Das Transparenzgebot verlangt, dass alle für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Umstände den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2010, VII ZR 213/08).
  • VK Düsseldorf, 03.09.2010 - VK-28/10

    Anforderungen an transparenten Wettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.01.2011 - Verg 46/10
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03. September 2010 (VK-28/2010-B) wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise) …

    Dies unterliegt vielmehr uneingeschränkt der Kontrolle der Nachprüfungsinstanzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10 - juris Rn. 30).

    Das Transparenzgebot verlangt, dass alle für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Umstände den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (…BGH, Urt. v. 22.07.2010, VII ZR 213, 08; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10 - juris Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Nur durch die Aufrechterhaltung eines transparenten Wettbewerbs kann der Gefahr von Manipulationen begegnet werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015, VII-Verg 29/14, BA 9; Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10, juris Rn. 10).

    Rn. 82 Das Transparenzgebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.01.2011, VII-Verg 46/10 - juris Rn. 29).

  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen …

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 05.01.2011 - Verg 46/10 - zitiert nach ibr-online) darf ein öffentlicher Auftraggeber den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt (im Folgenden b).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 05.01.2011 - Verg 46/10 - zitiert nach ibr-online) darf ein öffentlicher Auftraggeber den ausgeschriebenen Leistungsumfang auch nach Submission noch reduzieren, wenn er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10, zitiert nach VERIS) darf der Auftraggeber die ausgeschriebene Leistung auch nach Submission noch reduzieren, sofern er dies nicht auf willkürliche oder sachfremde Erwägungen stützt.

    Ob eine Änderung des Leistungsumfangs auf willkürlichen und sachfremden Erwägungen beruht, ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen uneingeschränkt zu kontrollieren, damit eine Manipulationsgefahr ausgeschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10).

    Einer Abforderung neuer Angebote auf Basis des reduzierten Leistungsverzeichnisses bedarf es nach der Rechtsprechung nur dann nicht, wenn die weggefallenen Positionen mangels Erheblichkeit die Kalkulation nicht in einer die Angebotsreihenfolge ändernden Weise beeinflussen können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2011 - Verg 46/10).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - VII-Verg 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4047
OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2010,4047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2010 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2010,4047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - VII-Verg 46/10 (https://dejure.org/2010,4047)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Ermöglichung einer einwandfreien Preisermittlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reduzierung des Leistungsumfangs im laufenden Verfahren

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf der Auftraggeber nach Submission die ausgeschriebene Leistung reduzieren? (IBR 2011, 45)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - Verg 46/10
    Das Transparenzgebot verlangt, dass alle für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Umstände den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die für den Auftraggeber geltenden Kriterien erfüllen (Vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2010, VII ZR 213/08).
  • VK Düsseldorf, 03.09.2010 - VK-28/10

    Anforderungen an transparenten Wettbewerb

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.10.2010 - Verg 46/10
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. September 2010 (VK-28/2010-B) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB verlängert.
  • VK Westfalen, 14.04.2016 - VK 1-9/16

    Systemanforderungen müssen sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben!

    2.1 Grundsätzlich gilt, dass die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens oder die Teilaufhebung einer Ausschreibung - hier in den Stand vor Angebotsabgabe - eine Maßnahme ist, die vergaberechtlich zulässig ist, soweit dies transparent und diskriminierungsfrei erfolgt, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010, Verg 46/10; Beschluss vom 17.1.-, Verg 35/12; Beschluss vom 12.1.2015, Verg 29/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.1.2016, Verg W 4/15.

    Eine Zurückversetzung darf somit nicht "erneut" gegen das Vergaberecht verstoßen (vgl. idS auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.1.2011, Verg 46/10).

  • VK Bund, 31.07.2017 - VK 1-67/17

    Neubau Schulschießanlage

    Dies darf ein öffentlicher Auftraggeber zwar grundsätzlich tun, vor allem, wenn die betreffende Anforderung - wie hier - rechtswidrig war (BGH, Urteil vom 1. August 2006, X ZR 115/04; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 28. Januar 2015, VII-Verg 31/14 und vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10).
  • VK Westfalen, 21.01.2015 - VK 18/14

    Verpflichtungserklärung zum Tarif- bzw. Mindestlohn ist kein Eignungsnachweis!

    Den Bietern muss lediglich die Möglichkeit gegeben werden, in jeder Lage des Verfahrens auf diese Korrekturen zu reagieren, so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010, Verg 46/10; Beschluss vom 22.6.2011, Verg 15/11.
  • VK Münster, 13.07.2011 - VK 8/11

    Abgrenzung zwischen Änderung und Aufhebung der Ausschreibung

    Sind die Angebote bereits geöffnet, müssen die Bieter entsprechende Änderungen ihrer Angebote vornehmen können, OLG Düsseldorf, 26.10.2010, Verg 46/10.

    Ob eine Änderung des Leistungsumfangs auf willkürlichen und sachfremden Erwägungen beruht, ist von den Vergabenachprüfungsinstanzen uneingeschränkt zu kontrollieren, so dass eine Manipulationsgefahr nicht ohne weiteres besteht, OLG Düsseldorf, 5.1.2011, Verg 46/10.

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.12.2011 - 1 VK 6/11

    Betrieb einer Unterkunft (VOL/A) für wohnungslose Personen

    Wäre eine Korrektur erfolgt, so hätte sie gegenüber allen Bietern erfolgen müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.10.2010, Az.: VII-Verg 46/10; 1. VK Bund, Beschluss vom 30.07.2008, Az.: VK 1-90/08; Beschluss vom 19.12.2002, Az.: VK 1-95/02; 2. VK Bund, Beschluss vom 27.03.2007, Az.: VK 2-18/07; 1. VK Hessen, Beschluss vom 31.03.2008, Az.: 69 d VK-9/2008).
  • VK Bund, 25.11.2010 - VK 1-112/10

    Lieferung von elektrischer Energie (Vollstromversorgung) für den Zeitraum …

    Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass eine transparente und für alle Bieter chancengleiche Angebotswertung nur stattfinden kann, wenn die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Dezember 2007, 1 Verg 7/07 m.w.N.; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 10. Dezember 2009, VK 1-188/09).
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