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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69   

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https://dejure.org/1971,320
BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1971,320)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1971 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1971,320)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1971 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1971,320)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen geltend gemachter Gewissensbedenken - Anforderungen an die Geltendmachung einer unzumutbaren Härte durch die Einberufung - Gewissensschutz im Wehrpflichtrecht

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 53
  • NJW 1972, 653
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Auf ihrem sachlichen Inhalt beruht jedoch auch schon der insoweit grundlegende Beschluß BVerfGE 12, 45, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner zuerst genannten Entscheidung selbst hinweist durch die ausdrückliche Bezugnahme auf diesen seinen früheren Beschluß.
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht bei der Erörterung der Frage, ob die Verweigerung der Dienstleistung durch einen noch nicht als Kriegsdienstverweigerer rechtskräftig anerkannten Soldaten als Dienstvergehen bewertet werden dürfe, in seiner Entscheidung BVerfGE 28, 243 [263 f.] ausgeführt: Aus Erwägungen, die dem Gedanken der Achtung der Menschenwürde nahestünden, habe das Grundgesetz unter bestimmten Voraussetzungen das Kriegsdienstverweigerungsrecht zugelassen.
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Im Zusammenhang mit der Frage nach der Strafbarkeit einer auf Gewissensgründe gestützten Ersatzdienstverweigerung hat das Bundesverfassungsgericht sodann im Beschluß BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [132] unter Wiederholung und Bestätigung seiner bis dahin vorliegenden Rechtsprechung das in Art. 4 Abs. 3 GG gewährleistete Grundrecht dahin bestimmt, daß es für den Fall der Wehrpflicht abschließend die Reichweite der freien Gewissensentscheidung konkretisiere und beschränke.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Nur wenn sich diese Beweggründe im Gewissen des Wehrpflichtigen zu der von Art. 4 Abs. 3 GG geforderten zwingenden sittlichen Überzeugung umgesetzt hätten, daß er mit der Waffe schlechthin an keinem Krieg der Bundesrepublik teilnehmen dürfe, daß jedwede Gewaltanwendung im Kriege unerlaubt sei, habe er die grundrechtlich geschützte Gewissensentscheidung getroffen (Urteile vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 27.58 - und vom 10. November 1961 - BVerwG VII C 190.60 - [DVBl. 1962, 303]; BVerwGE 23, 96).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Mit dieser Formulierung wird der Umfang des grundrechtlich gewährleisteten Gewissensschutzes gegenüber der von dem Wehrpflichtigen als einer verfassungsrechtlichen Pflicht geforderten Wehrdienstleistung zwar erstmals in der Entscheidung BVerfGE 19, 135 [138] umschrieben.
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Sie führt nicht zu der gänzlichen oder teilweisen Befreiung von der Dienstleistung, sondern allein zu deren Verschiebung auf einen späteren Zeitraum (BVerwGE 30, 281; Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]).
  • BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 49.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Die Tatbestände, die gemäß § 11 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), zur Befreiung vom Wehrdienst oder gemäß § 10 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst - ErsDiG -, jetzt geltend in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984), zur Befreiung vom Ersatzdienst führen, sind in diesen Vorschriften nach ihren Voraussetzungen einzeln aufgeführt, entziehen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer erweiternden Auslegung (BVerwGE 29, 144 und 32, 44; zuletzt Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 103.70 -) und enthalten keine über die besonders normierten Befreiungsgründe hinausreichende allgemeine Befreiungsregelung im Sinne einer Generalklausel.
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Sie führt nicht zu der gänzlichen oder teilweisen Befreiung von der Dienstleistung, sondern allein zu deren Verschiebung auf einen späteren Zeitraum (BVerwGE 30, 281; Urteil vom 26. Juni 1969 - BVerwG VIII C 82.68 - [DÖV 1969, 755 = BWV 1970, 284]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68

    Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Auf dieser Auslegung beruht auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das wiederholt entschieden hat, ein Wehrpflichtiger, dessen Gewissensgründe inhaltlich nicht den Anforderungen des Art. 4 Abs. 3 GG entsprächen und dem deshalb die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu versagen sei, könne die Berechtigung zur Ablehnung des Wehrdienstes nicht mit Erfolg aus Art. 4 Abs. 1 GG herleiten, weil Abs. 3 dieser Vorschrift insoweit eine abschließende Regelung enthalte (vgl. zuletzt Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz 448.0 § 25 Nr. 30]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 42.68

    Wehrdienstbefreiung der "letzten Söhne" - Abgrenzung zwischen Bruder und

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 100.69
    Die Tatbestände, die gemäß § 11 des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), zur Befreiung vom Wehrdienst oder gemäß § 10 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst - ErsDiG -, jetzt geltend in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984), zur Befreiung vom Ersatzdienst führen, sind in diesen Vorschriften nach ihren Voraussetzungen einzeln aufgeführt, entziehen sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer erweiternden Auslegung (BVerwGE 29, 144 und 32, 44; zuletzt Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG VIII C 103.70 -) und enthalten keine über die besonders normierten Befreiungsgründe hinausreichende allgemeine Befreiungsregelung im Sinne einer Generalklausel.
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 103.70

    Begriff des Wehrpflichtrechts - Möglichkeit zur erweiternden Auslegung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1965- 1 BvR 112/63 -, BVerfGE 19, 135 = juris, Rn. 9, und Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69, 244/69, 345/69 -, NJW 1970, 1729 (1731) = juris, Rn. 65; BVerwG, z. B. Urteile vom 2. April 1970 - VIII C 114.68 -, Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 30, am Ende, und vom 11. November 1974 - VIII C 100.69 -, BVerwGE 39, 53 = NJW 1972, 653 = juris, Rn. 8.
  • BVerwG, 22.05.1974 - VI CB 232.73

    Rechtsmittel

    Bei der von der Beschwerde bezeichneten Rechtsfrage, in der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG VIII C 100.69 - (BVerwGE 39, 53 = NJW 1972, 653) abweichen soll, handelt es sich nach dem Sinnzusammenhang um eine von mehreren tatrichterlich getroffenen Einzelfeststellungen.
  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74

    Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit -

    Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend aufgezählt (BVerwGE 39, 53 [56 f.]).
  • BVerwG, 28.08.1974 - VIII C 84.73

    Erledigung eines Einberufungsbescheids auf Grund Ausreise ins Ausland -

    Der Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 39, 53 ausgesprochen, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Wehrdienst nicht als Zurückstellungsgrund eingesetzt werden kann, sondern im Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer geltend zu machen ist.
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Gründe, mit denen der Kläger eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst dartun möchte, können nicht als Härtegründe im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG Berücksichtigung finden (BVerwGE 39, 53).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1973 - VIII C 100.69   

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https://dejure.org/1973,1456
BVerwG, 07.11.1973 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1973,1456)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1973 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1973,1456)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1973 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1973,1456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Musterungsbescheid - Bewilligung des Armenrechts - Kostenschuldner der Gerichtskosten - Haftung des Zweitschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 252
  • MDR 1974, 254
  • ZMR 1974, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1972 - IV A 170/69
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1973 - VIII C 100.69
    Der gegenteiligen Auffassung, die zuletzt vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Beschluß vom 27. April 1972 (NJW 1973, 480) vertreten worden ist, vermag der beschließende Senat deshalb nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1969 - VIII C 100.69   

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https://dejure.org/1969,5748
BVerwG, 09.12.1969 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1969,5748)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1969 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1969,5748)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1969 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1969,5748)
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Volltextveröffentlichung

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   BVerwG, 11.11.1974 - VIII C 100.69   

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BVerwG, 11.11.1974 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1974,12061)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1974 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1974,12061)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1974 - VIII C 100.69 (https://dejure.org/1974,12061)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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