Rechtsprechung
BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im eigenen Betrieb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Photovoltaikanlage
- Gewerbesteuer
Wird zitiert von ... (48)
- BFH, 17.06.2020 - X R 15/18
Einheitlicher Steuergegenstand der Gewerbesteuer bei mehreren Betätigungen …
Maßgebend ist jeweils das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (BFH-Urteil vom 25.04.1989 - VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261, unter 2.a).Daraus folgt, dass auch bei gleichartigen Tätigkeiten ein gewisser wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Zusammenhang bestehen muss (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 261, unter 2.a).
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die beiden Betätigungen einander stützen und ergänzen (BFH-Urteile in BFH/NV 1990, 261, unter 2.b, und vom 18.12.1996 - XI R 63/96, BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573, unter II.1.).
Kriterien für einen organisatorischen Zusammenhang sind etwa die Benutzung derselben Räume und Einrichtungen, die Tätigkeit derselben Mitarbeiter in beiden Bereichen sowie ein (teilweise) gemeinsamer Einkauf (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 83, 438, BStBl III 1965, 656; in BFHE 137, 200, BStBl II 1983, 278, unter 1.; in BFH/NV 1990, 261, unter 2.b, und in BFHE 182, 369, BStBl II 1997, 573, unter II.1.).
- BFH, 26.04.2017 - I R 76/15
Keine Unterbrechung der Außenprüfung bei nur ein Prüfungsjahr betreffenden …
Diese Beschränkung (§§ 184 Abs. 1 Satz 4, 182 Abs. 1 AO;… vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1999 VIII R 76/95, BFH/NV 2000, 300) gilt auch, wenn die Bescheide von ein und derselben Behörde erlassen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261). - FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03
Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher …
Auch im Falle der Ausübung des gleichen Unternehmensgegenstandes durch ein und denselben Steuerpflichtigen könnten mehrere, sachlich selbständige Gewerbebetriebe vorliegen, wenn keine sachliche Verbindung mittels einer finanziellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verflechtung zwischen den einzelnen unternehmensgegenstandsgleichen Tätigkeiten ein und desselben Steuerpflichtigen bestehe (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261;… Meyer-Scharenberg/Popp/Woring, a.a.O., § 2 GewStG Rd.Nr. 628).Ebenso werde zu Recht angenommen, dass die von einem Steuerpflichtigen in ein und derselben Gemeinde betriebenen zwei Tankstellen nicht ein einziger, sondern zwei unterschiedliche Gewerbebetriebe seien könnten (Hinweis auf BFH in BFH/NV 1990, 261; Urteil des FG Hamburg vom 29.08.1984 V 149/82, EFG 1985, 135).
Ob mehrere gewerbliche Betätigungen eines Einzelunternehmers zu mehreren selbständigen Gewerbebetrieben führen, ist nach der sachlichen Selbständigkeit der einzelnen Betätigungen zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261 m.w.N.).
Fehlt es an einer organisatorischen, finanziellen oder wirtschaftlichen Verflechtung (vgl. zu den Begriffsinhalten im Einzelnen z. B. BFH in BFH/NV 1990, 261), kommt der sachlichen Selbständigkeit der einzelnen Betätigung eine besondere Bedeutung zu (…vgl. BFH in BFH/NV 2001, 899 ).
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen zwei Betrieben besteht z. B. dann, wenn zwei (oder mehrere) Unternehmensbereiche sich gegenseitig stützen und ergänzen oder nur miteinander wirtschaftlich betrieben werden können (vgl. BFH in BFH/NV 1990, 261 m.w.N.).
Soweit der Klägervertreter auf die zu Tankstellen ( BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261) und Gaststätten (Urteil des FG Hamburg vom 28.05.1980 I 173/78, EFG 1981, 32) ergangenen Gerichtsentscheidungen hinweist, ist anzumerken, dass nach den dort gegebenen Sachverhalten - soweit erkennbar - anders als im Streitfall eine Betriebsaufspaltung nicht gegeben war.
- BFH, 15.09.2010 - X R 21/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
gegeben sind (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261;… siehe auch Schmidt/Wacker, EStG, 29. Aufl., § 15 Rz 125, m.w.N.). - BFH, 09.08.1989 - X R 130/87
1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für …
Auch gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten können eigenständige Gewerbebetriebe sein, wenn keine sachliche Verbindung wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Art gegeben ist (BFH-Urteile vom 30. Juni 1961 IV 426/60, HFR 1961, 272; vom 22. März 1977 VIII R 77/74, nicht veröffentlicht - n. v. - vom 25. April 1989 VIII R 294/84, n. v.; das Urteil des FG Hamburg vom 29. August 1984 V 149/82, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 135 bestätigend). - FG Düsseldorf, 23.06.2020 - 10 K 197/17
Zwei Tankstellen = ein Gewerbebetrieb
Mehrere Betriebe ein und desselben Steuerpflichtigen begründen umgekehrt eine wirtschaftliche Einheit, d. h. einen Gewerbebetrieb i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, wenn sie als gleichartig anzusehen sind, d. h. wenn sie sachlich, insbesondere finanziell, organisatorisch oder wirtschaftlich zusammenhängen (vgl. dazu Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 21. Dezember 1938 VI 730/38, Reichssteuerblatt - RStBl - 1939, 372; ferner BFH-Urteile vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261, und vom 18. Dezember 1996 XI R 63/96, BStBl II 1997, 573).Der Streitfall unterscheidet sich insofern maßgeblich von dem Sachverhalt, über den der BFH im Urteil vom 25. April 1989 VIII R 294/84 (BFH/NV 1990, 261) zu entscheiden hatte.
Angesichts des zum Betrieb zweier vom selben Verpächter in derselben politischen Gemeinde gepachteten Tankstellen ergangenen BFH-Urteils vom 25. April 1989 VIII R 294/84 (BFH/NV 1990, 261), in dem zwei sachlich selbständige Gewerbebetriebe angenommen wurden, erschien die Revisionszulassung gleichwohl angezeigt.
- FG Nürnberg, 07.10.2015 - 3 K 1631/14
Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher …
Kennzeichen für einen organisatorischen Zusammenhang ist beispielsweise, dass die Unternehmensbereiche in einem Geschäftslokal untergebracht sind, dass sie unter Einsatz derselben Arbeitskräfte ausgeübt werden, dass die Waren oder Betriebsmittel gemeinsam eingekauft und bezahlt werden oder dass eine gegenseitige Aushilfe in sachlicher oder personeller Hinsicht stattfindet (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn zwei (oder mehrere) Unternehmensbereiche sich gegenseitig stützen und ergänzen und nur miteinander wirtschaftlich betrieben werden können (…BFH-Urteile vom 20.03.2013 X R 38/11, BFH/NV 2013, 1125; und vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).
Im letzten Fall können sachlich selbstständige Gewerbebetriebe nur vorliegen, wenn keine finanziellen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen Tätigkeiten bestehen (…BFH-Beschluss vom 21.12.2000 X B 111/00, BFH/NV 2001, 816; BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).
Es ist für den Senat auch nicht ersichtlich, inwiefern die Tätigkeiten geeignet sind, sich zu unterstützen oder die andere zu fördern (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261;… Glanegger/Güroff, GewStG, 8. Auflage, § 2 Rz. 19 ff).
Auch werden die Waren oder Betriebsmittel nicht gemeinsam eingekauft und bezahlt oder findet eine gegenseitige Aushilfe in sachlicher oder personeller Hinsicht statt (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).
- BGH, 20.11.1997 - IX ZR 62/97
Beratungspflichten des mit einem umfassenden Dauermandat betrauten steuerlichen …
Zwar kann auch bei wesentlicher Verschiedenheit der Unternehmensgegenstände ein einziger Gewerbebetrieb vorliegen, wenn die Betätigungen finanziell, organisatorisch und - vor allem - wirtschaftlich zusammenhängen (BFH BStBl. II 1986, 719, 720; vgl. auch BFHE 72, 173, 176; BFH BStBl. II 1989, 901, 902; BFH/NV 1990, 261, 262). - BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96
1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors …
Kriterien hierfür sind die Art der gewerblichen Betätigung, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmerschaft, die Betriebsstätte, die Zusammensetzung und Finanzierung des Aktivvermögens sowie die Gleichartigkeit der Betätigung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Januar 1983 IV R 177/80, BFHE 138, 90, BStBl II 1983, 425; vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261; vom 9. August 1989 X R 130/87, BFHE 158, 80, BStBl II 1989, 901; Abschn. 19 Abs. 2 der Gewerbesteuer-Richtlinien - GewStR -). - BFH, 01.02.2001 - III R 11/98
Tontechniker - Steuererklärung - Einnahme-Überschuss-Rechnung - …
Fehlt es an einer organisatorischen, finanziellen oder wirtschaftlichen Verflechtung (vgl. zu den Begriffsinhalten im Einzelnen BFH-Urteile vom 25. April 1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261, 262, und vom 19. November 1985 VIII R 310/83, BStBl II 1986, 719, m.w.N.) kommt der sachlichen Selbständigkeit der einzelnen Betätigung eine besondere Bedeutung zu.Die Verflechtung ist weder notwendig noch für sich die allein entscheidende Voraussetzung für die Annahme eines einheitlichen Gewerbebetriebes (BFH-Urteil in BFH/NV 1990, 261;… BFH-Beschluss vom 31. Juli 1996 III B 38/96, BFH/NV 1997, 229, m.w.N.) In diesem Rahmen hat der BFH der Gleich- oder Ungleichartigkeit der Betätigungen große Bedeutung beigemessen (…BFH-Urteil vom 22. August 1985 IV R 29-30/84, BFH/NV 1986, 719).
- FG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 13 K 324/06
Mehrere Betriebe eines Steuerpflichtigen als wirtschaftliche Einheit
- FG Münster, 10.10.2017 - 7 K 3662/14
Eiscafé und Imbiss gelten nicht als einheitlicher Gewerbebetrieb
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2017 - 6 K 1472/16
Auslegung des Begriffs wirtschaftlicher Vorteil und des Sachzusammenhangs im …
- FG Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 6 K 131/95
Unternehmer des gewerblichen Betriebs als Steuerschuldner; Aufteilung der …
- FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14
Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden - …
- BFH, 09.08.1989 - X R 62/87
Für Teilbetriebsveräußerung genügt Aufgabe der mit dem veräußerten …
- FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07
Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb
- BFH, 01.02.2001 - III R 12/98
Einheitlicher Gewerbebetrieb einer natürlichen Person
- BFH, 15.12.1992 - VIII R 52/91
Schlüssigkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Änderung des …
- FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine …
- BFH, 26.01.2006 - III R 5/04
Anspruch auf erhöhte Investitionszulage einer Personengesellschaft nur, wenn die …
- BFH, 15.09.2010 - X R 22/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
- BFH, 24.01.1990 - I R 33/86
Freibetrag nach § 24 KStG steht den in das körperschaftsteuerliche …
- BFH, 16.06.1999 - II B 57/98
Mehrere selbständige Gewerbebetriebe
- FG Münster, 23.11.2022 - 9 K 1114/17
Darstellen des Taxiunternehmens und Mietwagenunternehmens als einheitlicher …
- BFH, 26.08.1993 - IV R 133/90
Im Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist bei der Ermittlung des …
- BFH, 13.06.2022 - X B 148/21
Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?
- BFH, 25.08.1999 - VIII R 76/95
Gewerbesteuer: Betriebsstätte eines Schifffahrtsunternehmens
- BFH, 27.04.2011 - III B 62/10
Darlegung einer Divergenz - Aufklärungsrüge - Rügeverlust - Schlafender Richter
- FG Nürnberg, 01.07.2015 - 5 K 842/14
Keine Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages für die Anschaffung einer …
- FG Nürnberg, 07.11.2008 - 7 K 377/07
Einheitlicher Betrieb i.S. des § 7g Abs. 3 EStG bei Busunternehmen mit zwei …
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Rücklage; Gewinnmindernde …
- FG Thüringen, 02.12.2003 - III 627/02
Berechnung der Arbeitnehmeranzahl i.S.d. § 2 Abs. 7 InvZulG 1999; …
- FG München, 29.08.2001 - 1 K 3343/99
Einheitswertfeststellung für ein Besitzunternehmen; Einheitsbewertung des …
- FG Thüringen, 25.05.2011 - 1 K 444/09
Lieferungen an nur einen einzigen Abnehmer jeweils auf dessen Anforderung …
- BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
Schlüssige Rüge der Divergenz und von Verfahrensfehlern in der NZB
- FG Nürnberg, 20.09.2000 - III 122/99
Zwei Einkaufsmärkte in verschiedenen
- FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11
Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12 …
- FG Rheinland-Pfalz, 01.10.2009 - 4 K 1016/07
Kulturdistribution und Kunsthandel zwei eigenständige Gewerbebetriebe - kein …
- FG Münster, 16.02.2012 - 3 K 2194/09
Vorliegen eines einheitlichen Gewerbebetriebs bei Bestehen eines Bowlingcenters …
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 119/04
Mehrheit von Gewerbebetrieben bei auf ehelicher Gütergemeinschaft beruhender …
- FG Hamburg, 19.09.2003 - III 440/01
Gewerbesteuer: Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Vermietung und Grundstückshandel:
- FG Sachsen, 14.11.2014 - 4 K 363/12
Handelsvertretung für eine Zeitung, Versicherungsvermittlung für …
- FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 374/94
Beurteilung eines Getränkehandels und der Tätigkeit als Aufsteller von …
- FG Düsseldorf, 29.02.1996 - 10 K 8228/91
Aufgabe einer Versicherungsagentur, Ende der sachlichen Gewerbesteuerbarkeit …
- FG Niedersachsen, 15.12.1998 - IX 457/91
Betrieb von zwei Kiosken als ein einheitlicher Gewerbebetrieb oder als …
- FG Hamburg, 18.06.1999 - VI 96/98
Erhöhte Investitionszulage, wenn in dem begünstigten Betrieb nicht mehr als 250 …
- FG Niedersachsen, 21.06.1996 - IX 513/92
Gewerbebesteuerung mehrerer Betriebe in der Hand eines Unternehmers; Sachliche …