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   BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 311/75   

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BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 311/75 (https://dejure.org/1977,7707)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1977 - VIII ZR 311/75 (https://dejure.org/1977,7707)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1977 - VIII ZR 311/75 (https://dejure.org/1977,7707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtgewährung rechtlichen Gehörs - Gebot der sofortigen Stellungnahme der Parteien zum Beweisergebnis - Pflicht zur Prozessförderung - Versagung einer Vertagung oder einer Schriftsatznachfrist zur Erklärung über schriftliche Bekundungen von Zeugen, die sich zu ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 46
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 311/75
    Dem vorgenannten Verfassungsgebot ist nur dann genügt, wenn der gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 7 S. 239, 241; BVerfG in NJW 1957, 17 in NJW 1958, 665 und in NJW 1959, 1315, 1316).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 311/75
    Dem vorgenannten Verfassungsgebot ist nur dann genügt, wenn der gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 7 S. 239, 241; BVerfG in NJW 1957, 17 in NJW 1958, 665 und in NJW 1959, 1315, 1316).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 16.05.1977 - VIII ZR 311/75
    Dem vorgenannten Verfassungsgebot ist nur dann genügt, wenn der gerichtlichen Entscheidung lediglich solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen die Parteien Stellung nehmen konnten (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 7 S. 239, 241; BVerfG in NJW 1957, 17 in NJW 1958, 665 und in NJW 1959, 1315, 1316).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Zugleich soll die sofortige Stellungnahme im Termin sicherstellen, dass unter dem lebendigen Eindruck der Beweisaufnahme verhandelt und entschieden wird (BGH, Urteil vom 16. Mai 1977 - VIII ZR 311/75, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    Zwar kann sich aus Gründen des rechtlichen Gehörs, das auch das Recht der Partei zu einer hinreichend vorbereiteten Stellungnahme gewährleistet, im Einzelfall etwas anderes ergeben, insbesondere wenn einer nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben ist, zu dem mündlich erstatteten Gutachten des Sachverständigen über schwierige Fragen nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls nochmals Stellung zu nehmen, etwa nachdem sie sich anderweitig sachverständig hat beraten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1990 - XII ZR 101/89 [juris Tz. 16]; Urt. v. 16.05.1977 - VIII ZR 311/75 [juris Tz. 9]; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Diese Notwendigkeit besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung immer dann, wenn nach dem für das Gericht ersichtlichen oder gegebenenfalls auf Verlangen des Gerichts (vgl. § 227 Abs. 2 ZPO) glaubhaft gemachten Sachstand durch die Ablehnung einer Vertagung der eine solche beantragenden Partei die Möglichkeit entzogen wäre, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend über alle Tatsachen, Beweisergebnisse oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.12.1997 - 5 CB 69.74, Buchholz 310, § 108 Nr. 100), die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind (BVerfGE 7, 239, 241; BGH, Urt. v. 16.05.1977 - VIII ZR 311/75, MDR 1978, 46 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.12.2022 - 26 U 15/22

    Haftung des behandelnden Psychiaters wegen unterbliebener Verhinderung eines

    Beide Parteien haben bereits so Gelegenheit erhalten, zur Beweisaufnahme Stellung zu nehmen, wobei eine sofortige Stellungnahme im Termin regelhaft dazu dient, dass unter dem lebendigen Eindruck der Beweisaufnahme verhandelt und entschieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1977, VIII ZR 311/75, juris).
  • BPatG, 04.11.2021 - 6 Ni 7/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Aufbaupfosten für ein Dentalimplantat

    Diese Notwendigkeit einer Vertagung besteht immer dann, wenn nach dem für das Gericht ersichtlichen Sachstand durch die Ablehnung einer Vertagung der eine solche beantragenden Partei die Möglichkeit entzogen wäre, sich in der betreffenden Instanz sachgemäß und erschöpfend über alle Tatsachen, Beweisergebnisse oder sonstigen verhandelten Fragen zu erklären, die Grundlage der zu treffenden Entscheidung sind (grdl. BVerfGE 7, 239, 241; BGH, Urteil v. 16. Mai 1977 - VIII ZR 311/75, MDR 1978, 46 m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 41/81

    Arzthaftungsprozeß - Sachverständiger - Mündliche Anhörung - Sachunkundige Partei

    Wenn, wie im Streitfall ein Sachverständiger, ohne daß er vorher ein den Parteien zur kritischen Würdigung zugängliches schriftliches Gutachten erstattet hat, in der mündlichen Verhandlung zu schwierigen medizinischen Sachfragen ausführlich (hier 81 Protokollseiten) gehört wird, muß jede Partei, soll ihr das rechtliche Gehör nicht verkürzt werden, Gelegenheit erhalten, nach Vorliegen des Vernehmungsprotokolls zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen (vgl. dazu auch BGH, MDR 1978, 46).
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