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   BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 83/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6415
BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,6415)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2014 - VIII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,6415)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 83/13 (https://dejure.org/2014,6415)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 S 6 BGB
    Wohnraummiete: Präklusion von Mietereinwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Betriebskostenpauschale

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen bei fehlender Umlagevereinbarung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Präklusion von Mietereinwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Pauschale; Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Präklusion von Mietereinwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung trotz vereinbarter Betriebskostenpauschale

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 S. 5-6
    Unwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen bei fehlender Umlagevereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Umlagevereinbarung im Mietvertrag - und die Betriebskostenabrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachforderung trotz fehlender Umlagevereinbarung/ Pauschale?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 240/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 83/13
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 335/10, GE 2012, 543 Rn. 2; Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Auszug aus BGH, 18.02.2014 - VIII ZR 83/13
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 335/10, GE 2012, 543 Rn. 2; Senatsurteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.).
  • BGH, 16.03.2018 - V ZR 60/17

    Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb

    § 556 Abs. 3 BGB bietet zudem ein ausgewogenes Regelungskonzept, das der für den Eigentümer geltenden Abrechnungspflicht und Abrechnungsfrist den Einwendungsausschluss des Wohnungsberechtigten gegenüberstellt (§ 556 Abs. 3 Satz 5 u. 6 BGB; vgl. zur Wohnraummiete BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81 Rn. 24 f.; Beschluss vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 335/10, GE 2012, 543 Rn. 4; Beschluss vom 18. Februar 2015 - VIII ZR 83/13, WuM 2014, 336 Rn. 2).
  • LG Berlin, 21.03.2017 - 63 S 206/16

    Wann verjährt Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Betriebskosten?

    In beiden Fällen handelt es sich um einen inhaltlichen Fehler der Abrechnung, der zu rügen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 - VIII ZR 209/15, GE 2016, 854; Urteil vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 83/13, GE 2014, 661; Urteil vom 31. Januar 2012 - VIII ZR 335/10, GE 2012, 543).
  • AG Mannheim, 18.07.2023 - 5 C 3319/22

    Kündigung wegen ausstehender Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen

    Denn es macht im Ergebnis keinen Unterschied, ob die Parteien nur für einzelne, oder für sämtliche Betriebskosten das Pauschalmodell vereinbart haben (Lehmann-Richter, Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl. 2021, § 556, Rn. 430; BGH, BeckRS 2014, 7495).
  • AG Hanau, 05.10.2016 - 37 C 127/16

    Konkretisierung und Umlage neuer Betriebskosten

    Die Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 sind zunächst selbst bei Einstellung nicht umlagefähiger Positionen formal ordnungsgemäß und daher Grundlage eines Nachforderungsanspruchs bzw. Anspruchs auf Einbehaltung von Vorauszahlungen (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 83/13 -, juris; Schmid/Zehelein in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 556 Rn. 96).
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