Rechtsprechung
   FG Berlin, 29.07.1985 - VIII 221/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,22792
FG Berlin, 29.07.1985 - VIII 221/84 (https://dejure.org/1985,22792)
FG Berlin, Entscheidung vom 29.07.1985 - VIII 221/84 (https://dejure.org/1985,22792)
FG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 1985 - VIII 221/84 (https://dejure.org/1985,22792)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,22792) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1986, 286
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - 1 K 3229/14

    Keine Doppelte Haushaltsführung bei zumutbarer Fahrzeit zwischen Wohnung und

    a) Dabei ist unter Beschäftigungsort nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte noch als Einzugsgebiet anzusehen ist (Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 7 K 7366/13, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 2/16; FG Hamburg, Urteile vom 26. Februar 2014 1 K 234/12, rkr., EFG 2014, 1185 und vom 17. Dezember 2014 2 K 113/14, rkr., EFG 2015, 808; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, rkr., EFG 1986, 286).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es - so wie hier - ein ausgebautes Straßennetz sowie gut erreichbare öffentliche Nahverkehrsverbindungen gibt (so auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 7 K 7366/13, nrkr.; FG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 2 K 113/14, rkr., EFG 2015, 808, a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, rkr., EFG 1986, 286, das auf den "Radius" eines üblichen Haushalts für Besorgungen und Aktivitäten wie Spaziergänge abstellt).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 7 K 7366/13

    Zum Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Sie verwiesen auf das Urteil des Finanzgerichts -FG- Berlin vom 29.07.1985 (VIII 221/84, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1986, 286).
  • FG Hamburg, 26.02.2014 - 1 K 234/12

    Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer großflächigen Gemeinde?

    Hierzu nehmen die Kläger insbesondere Bezug auf eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Berlin vom 29.07.1985, VIII 221/84, EFG 1986, 286, in der eine doppelte Haushaltsführung bei einem Familienhausstand und einer Unterkunft in einem Personalwohnheim beim Arbeitsplatz jeweils innerhalb Berlins, aber mit einer Entfernung von 15 bis 20 km zwischen der Familienwohnung und der Zweitwohnung bejaht wurde, sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19.04.2012, VI R 59/11, BFHE 237, 449, BStBl II 2012, 833 zum Begriff der Wohnung am Beschäftigungsort.

    Zur Möglichkeit der Annahme einer doppelten Haushaltsführung bei Belegenheit sowohl des eigenen Hausstandes wie der Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes in derselben politischen Gemeinde liegt bisher lediglich das Urteil des FG Berlin vom 29.07.1985, VIII 221/84, EFG 1986, 286 (zustimmend Loschelder in Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 9 Rz 142) vor.

  • FG Düsseldorf, 13.10.2011 - 11 K 4448/10

    Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung auch absetzbar bei Zweitwohnung in

    Für dieses Ergebnis spricht, dass eine doppelte Haushaltsführung auch dann anzunehmen sein kann, wenn die Hauptwohnung und die Arbeitsstätte innerhalb einer politischen Großstadtgemeinde liegen, soweit ein tägliches Fahren nicht zumutbar erscheint (Urteil des FG Berlin vom 29. Juli 1985 VIII 221/4, EFG 1986, 286).
  • FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14

    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast

    In einem anderen Fall hat das Finanzgericht Berlin mit Urteil vom 29.07.1985 (VIII 221/84, EFG 1986, 286) bei einer Entfernung der Zweitwohnung von 15-20 km von der Familienwohnung angenommen, dass die Zweitwohnung nicht mehr am Ort des eigenen Hausstandes liege.
  • BFH, 29.11.1990 - IV R 30/90

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch mangelnde Würdigung des Vorgebrachten eines

    Hatten die Eheleute zunächst einen gemeinsamen Wohnsitz in B, so ist es unerheblich, wenn dieser Wohnsitz später nach A verlegt wurde (vgl. FG Berlin, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 286; bestätigt durch BFH-Beschluß nach Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1988 VI R 159/85, nicht veröffentlicht - NV - FG München, Urteil vom 2. Mai 1984 I 145/83 L, EFG 1984, 547, rechtskräftig; Schmidt / Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 9 Anm. 9 d).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht