Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 14.03.1995 - VIII 512/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Nürnberg, 07.05.1998 - VI 10/98
Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule
Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG soll ein Kind also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es - trotz ernsthafter Bemühungen - unter Umständen jahrelang keinen Ausbildungsplatz findet (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. März 1995 VIII 512/94, Datev LEXinform LX127274, juris DokumentNr. STRE957065370)."Warten auf einen Ausbildungsplatz" setzt für das Gericht eine mehr oder weniger große Lücke zwischen einem Lebens- oder Ausbildungsabschnitt und einem neuen Ausbildungsabschnitt voraus, beispielsweise die dreimonatige Lücke zwischen dem Abschluß der Tätigkeit als Zeitsoldat und dem Beginn einer Lehrlingsausbildung als Gärtner (wie im Falle des von der Beklagten zitieren Urteils des Bundesfinanzhofs -;BFH-; vom 7. August 1992 III R 20/92 , Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFHE-; 169, 159, BStBl II 1993, 103 [BFH 07.08.1992 - III R 20/92] ) oder die unter besonderen Umständen fünfjährige Lücke zwischen dem Abschluß der Schulausbildung und dem Finden eines Ausbildungsplatzes (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 14. März 1995 VIII 512/94, a.a.O.).
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