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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1975 - VIII A 964/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,9647
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1975 - VIII A 964/74 (https://dejure.org/1975,9647)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.1975 - VIII A 964/74 (https://dejure.org/1975,9647)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 1975 - VIII A 964/74 (https://dejure.org/1975,9647)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum …

    Insoweit hat sich die Rechtslage durch das Inkrafttreten des KJHG am 1.1.1991 verändert und ist das zum vorherigen Rechtszustand unter der Geltung des JWG ergangene Urteil des OVG NW vom 8.7.1975 - VIII A 964/74 - jedenfalls nicht mehr einschlägig.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 128/02

    Eigenheimzulage ist sozialhilferechtlich anzurechnendes Einkommen

    Die andere Leistung wird dann nicht zu einem ausdrücklich genannten Zweck im Sinne des § 77 BSHG gewährt, wenn die Verwendung einer generell-abstrakten Leistung im Belieben des Empfängers steht und die Leistung nicht individuell-konkret gezielt der Deckung eines bestimmten Bedarfs dient (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.02.1987 - 5 C 24.85 - FEVS 37, 45 = NDV 1987, 294 = Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 16; wohl zu eng: OVG Münster, Urt. v. 08.07.1975 - VIII A 964/74 - OVGE 31, 158 = FEVS 24, 77, wonach eine Zweckbestimmung i. S. d. § 77 BSHG nur anzunehmen sei, wenn die andere Leistung nicht zur freien Verfügung des Empfängers stehe; die einschlägigen Vorschriften verlangen von Empfängern von Wohngeld-, Unterhaltssicherungs- oder Ausbildungsförderungsleistungen nicht den Nachweis einer zweckentsprechenden Verwendung; s. aber die Regelung in § 30 Abs. 2 WoGG über den Wegfall des Anspruchs auf Wohngeld, wenn es nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet wird).
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