Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6091
BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89 (https://dejure.org/1990,6091)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1990 - VIII B 101/89 (https://dejure.org/1990,6091)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1990 - VIII B 101/89 (https://dejure.org/1990,6091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.03.1973 - I R 153/71

    Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private …

    Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
    Die von den Antragstellern hiergegen vertretene Ansicht, ein gewerblicher Grundstückshandel sei bei einer Besitzdauer von mehr als fünf Jahren unter keinen Umständen mehr anzunehmen, ist nicht zutreffend; denn sowohl aus dem von den Antragstellern zitierten Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85 (…BFH/NV 1987, 440) als auch aus der in diesem Urteil genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661) kann ein solches nicht entnommen werden.
  • BFH, 20.08.1986 - I R 148/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche …

    Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
    Zur Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt es, wenn sich der Steuerpflichtige eines Maklers bedient (BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 87, 646, 647).
  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 167/85

    Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
    Die von den Antragstellern hiergegen vertretene Ansicht, ein gewerblicher Grundstückshandel sei bei einer Besitzdauer von mehr als fünf Jahren unter keinen Umständen mehr anzunehmen, ist nicht zutreffend; denn sowohl aus dem von den Antragstellern zitierten Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85 (BFH/NV 1987, 440) als auch aus der in diesem Urteil genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661) kann ein solches nicht entnommen werden.
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen …

    Vielmehr genügt es beispielsweise, wenn sich der Steuerpflichtige nach außen eines Maklers bedient (BFH-Entscheidungen vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321;… vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646, und vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90

    Abgrenzung gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung - …

    Auch von einer Abrechnung oder gar Verteilung etwaiger Verkaufsüberschüsse (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321) ist keine Rede.
  • BFH, 10.04.1997 - IV B 90/96

    Nachweis der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft

    Entscheidend ist vielmehr, ob das durch den Vertrag angeblich begründete Gesellschaftsverhältnis tatsächlich durchgeführt worden ist (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321), und zwar in der Weise, daß die atypisch stille Gesellschaft tatsächlich zum 1. Januar 1993 begründet wurde.
  • FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 282/06

    Was setzt die steuerliche Anerkennung einer stillen Beteiligung des …

    Rn. 80 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist maßgebend, ob das durch den Vertrag angeblich begründete Gesellschaftsverhältnis tatsächlich durchgeführt worden ist (…BFH-Beschluss vom 10. April 1997 IV B 90/96, BFH/NV 1997, 662; vgl. z.B. auch Beschluss des BFH vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321), und zwar in der Weise, dass die atypisch stille Gesellschaft tatsächlich zum 24. März 2000 begründet wurde.
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 3 K 1807/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht