Rechtsprechung
| BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.03.1973 - I R 153/71
Bauunternehmer - Bebauung von Grundstücken - Zeitraum - Veräußerung - Private …
Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
Die von den Antragstellern hiergegen vertretene Ansicht, ein gewerblicher Grundstückshandel sei bei einer Besitzdauer von mehr als fünf Jahren unter keinen Umständen mehr anzunehmen, ist nicht zutreffend; denn sowohl aus dem von den Antragstellern zitierten Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85 (…BFH/NV 1987, 440) als auch aus der in diesem Urteil genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661) kann ein solches nicht entnommen werden. - BFH, 20.08.1986 - I R 148/83
Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche …
Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
Zur Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr genügt es, wenn sich der Steuerpflichtige eines Maklers bedient (BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 87, 646, 647). - BFH, 10.02.1987 - VIII R 167/85
Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Auszug aus BFH, 19.11.1990 - VIII B 101/89
Die von den Antragstellern hiergegen vertretene Ansicht, ein gewerblicher Grundstückshandel sei bei einer Besitzdauer von mehr als fünf Jahren unter keinen Umständen mehr anzunehmen, ist nicht zutreffend; denn sowohl aus dem von den Antragstellern zitierten Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85 (BFH/NV 1987, 440) als auch aus der in diesem Urteil genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1973 I R 153/71 (BFHE 109, 431, BStBl II 1973, 661) kann ein solches nicht entnommen werden.
- BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92
Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen …
Vielmehr genügt es beispielsweise, wenn sich der Steuerpflichtige nach außen eines Maklers bedient (BFH-Entscheidungen vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321;… vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646, und vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844). - BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90
Abgrenzung gewerblichen Grundstückshandels von privater Vermögensverwaltung - …
Auch von einer Abrechnung oder gar Verteilung etwaiger Verkaufsüberschüsse (vgl. Senatsbeschluß vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321) ist keine Rede. - BFH, 10.04.1997 - IV B 90/96
Nachweis der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft
Entscheidend ist vielmehr, ob das durch den Vertrag angeblich begründete Gesellschaftsverhältnis tatsächlich durchgeführt worden ist (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321), und zwar in der Weise, daß die atypisch stille Gesellschaft tatsächlich zum 1. Januar 1993 begründet wurde. - FG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 10 K 282/06
Was setzt die steuerliche Anerkennung einer stillen Beteiligung des …
Rn. 80 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist maßgebend, ob das durch den Vertrag angeblich begründete Gesellschaftsverhältnis tatsächlich durchgeführt worden ist (…BFH-Beschluss vom 10. April 1997 IV B 90/96, BFH/NV 1997, 662; vgl. z.B. auch Beschluss des BFH vom 19. November 1990 VIII B 101/89, BFH/NV 1991, 321), und zwar in der Weise, dass die atypisch stille Gesellschaft tatsächlich zum 24. März 2000 begründet wurde. - FG Rheinland-Pfalz, 18.07.1997 - 3 K 1807/95
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von …
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