Rechtsprechung
| BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang - Sorgfaltspflicht eines Geschäftsführers - Immobilienerwerb einer GmbH - Insichgeschäft - Sachverständigengutachten - Verdeckte Gewinnausschüttung - Vereinbarung eines überhöhten Kaufpreises
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Revision: Zulassung der Revision - Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Darlegungslast - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BFH, 20.01.1999 - I B 23/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (…BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214).Soweit die Kläger darüber hinaus die grundsätzliche Bedeutung der von ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage damit begründen, dass angesichts der "momentanen Diskussion", die zwischen einer engen und weiten Auslegung des Fremdvergleichs schwanke, bei Klärung der Rechtsfrage eine größere Rechtssicherheit eintrete, fehlt es bereits an einem --angesichts der Einzelfallbezogenheit eines Fremdvergleichs erforderlichen-- Hinweis darauf, welches konkrete Sachverhaltselement vom FG unzutreffend gewichtet worden sein soll (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1214, unter 2. der Gründe).
- BFH, 31.08.1995 - VIII B 21/93
Mitunternehmeranteil - Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Dies gilt insbesondere dann, wenn die allgemeinen Regeln der Gewichtung bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VIII B 21/93, BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890). - BFH, 19.11.1998 - VII B 127/98
Kfz-Steuer; Rechtsmitteleinlegung auf dem Kopfbogen einer …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Die Beschwerde ist --obwohl unter dem Briefkopf einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben-- gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ordnungsgemäß erhoben, weil aus ihrem Rubrum, in dem der Prozessbevollmächtigte --der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A-- genannt ist, und aus der Verwendung der "Ich-Form" eindeutig hervorgeht, dass der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A die Beschwerde persönlich für die Kläger eingelegt hat (…vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1999 VII B 291/98, BFH/NV 2000, 435; vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
- BFH, 23.01.1995 - X B 155/94
Anforderungen an die Verletzung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313; vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 27.05.1999 - VIII B 114/98
Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides, grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
a) Macht ein Beschwerdeführer die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage geltend (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), so ist nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlich, dass er die Rechtsfrage bezeichnet und des Weiteren substantiiert und konkret angibt, aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und klärungsfähig sein soll (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1999 VIII B 114/98, BFH/NV 1999, 1313;… vom 23. Januar 1995 X B 155/94, BFH/NV 1995, 708). - BFH, 18.05.1998 - VI B 71/98
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungsanforderungen - Vorteile an Arbeitnehmer - …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Hierzu hat der Beschwerdeführer substantiiert vorzutragen, welches konkrete Sachverhaltselement das FG seiner Meinung nach unzutreffend gewichtet hat (BFH-Beschluss vom 18. Mai 1998 VI B 71/98, BFH/NV 1999, 49) und inwieweit diese vom FG vorgenommene Gewichtung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (…BFH-Beschluss vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214). - BFH, 27.07.1999 - VII B 291/98
NZB; Einlegung unter dem Briefkopf einer Steuerberatungsgesellschaft; …
Auszug aus BFH, 04.10.2000 - VIII B 12/00
Die Beschwerde ist --obwohl unter dem Briefkopf einer Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung erhoben-- gemäß Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) ordnungsgemäß erhoben, weil aus ihrem Rubrum, in dem der Prozessbevollmächtigte --der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A-- genannt ist, und aus der Verwendung der "Ich-Form" eindeutig hervorgeht, dass der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A die Beschwerde persönlich für die Kläger eingelegt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juli 1999 VII B 291/98, BFH/NV 2000, 435;… vom 19. November 1998 VII B 127/98, BFH/NV 1999, 673).
- BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07
Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen …
Dieser hatte die Klage auch nicht namens der Sozietät, der er seinerzeit angehörte, erhoben, sondern als Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Z "aus der Kanzlei ..." angegeben, die Klage in Ich-Form formuliert und nur in seinem Namen unterzeichnet (so zur vergleichbaren Problematik des Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs z.B. BFH-Beschluss vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201, m.w.N.). - BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
Worin dann das abstrakte --über den Einzelfall hinausgehende-- Interesse der Allgemeinheit liegen soll, ist nicht hinreichend aufgezeigt; insoweit hätte es weiterer Ausführungen bedurft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201). - BFH, 19.08.2002 - IX B 189/01
Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung …
Worin dann das abstrakte --über den Einzelfall hinausgehende-- Interesse der Allgemeinheit liegen soll, ist nicht hinreichend aufgezeigt; insoweit hätte es weiterer Ausführungen bedurft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1999 I B 23/98, BFH/NV 1999, 1214; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201). - BFH, 19.09.2001 - IX B 69/01
Unzulässige Beschwerde - Beschwerdeschrift - Fehlerhafte Begründung - …
Insbesondere ist die Klärungsbedürftigkeit nicht dargetan, wenn sich die Rechtsfrage anhand fester Rechtsprechungsgrundsätze (hier: zum wirtschaftlichen Eigentum an Gebäude sowie Grund und Boden bei Erbbaurechten; vgl. etwa BFH-Urteile vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820; vom 7. April 1994 IV R 11/92, BFHE 174, 407, BStBl II 1994, 796) und deren Umsetzung im vorliegenden Einzelfall beantworten lässt, es mithin entscheidend auf die Gesamtumstände dieses Einzelfalles und deren Würdigung einschließlich der Auslegung des maßgebenden Vertrages durch das Finanzgericht ankommt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. April 2000 V B 156/99, BFH/NV 2000, 1347;… vom 2. August 2000 II B 125/99, BFH/NV 2001, 65; vom 4. Oktober 2000 VIII B 12/00, BFH/NV 2001, 201;… in BFH/NV 2001, 334).
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