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| BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung - Glaubhaftmachung der Bekenntnis zum Deutschtum im Ausland - Anforderungen an die "Bezeichnung" des Verfahrensmangels in der Beschwerdeschrift
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1969 - XI A 657/68
- BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61
Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69
Dem Erfordernis, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache "darzulegen", wird demgemäß nur genügt,; wenn in der Beschwerdeschrift eine Rechtsfrage bezeichnet und ausgeführt wird, aus welchen Gründen mit ihrer Beantwortung in einem etwaigen Revisionsverfahren zu rechnen ist, und weshalb ihre Klärung über den gegebenen Einzelfall hinaus von Bedeutung sein kann für die rechtliche Beurteilung unbestimmt vieler anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Rechtsfälle (vgl. den Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26]). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nicht schon dann, wenn sie in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat, sondern nur dann, wenn dies auch in rechtlicher Hinsicht der Fall ist, d.h., wenn sie grundsätzliche, bisher, höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft (Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1]). - BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69
Das Beschwerdegericht soll also insbesondere davon entlastet sein, zu diesem Zweck etwa die in den Vorinstanzen überreichten Unterlagen durchzusehen und aus ihnen die in Betracht kommenden Tatsachen erst einmal zu ermitteln (vgl. die Beschlüsse vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3 = NJW 1961, 425 = DÖV 1960, 907] …und vom 3. März 1961 - BVerwG VI. B 61.60 - [Buchholz a.a.O. Nr. 8]). - BVerwG, 09.02.1962 - III CB 4.62
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung eines Verfahrensmangels
Auszug aus BVerwG, 08.04.1970 - VIII B 120.69
Beschwerdeschrift, die in den vorangegangenen Rechtszügen angebotenen Beweise seien nicht erhoben, insbesondere seien nicht alle Zeugen vernommen worden, reicht daher allein nicht aus, um einen wesentlichen, zur Zulassung der Revision führenden Verfahrensmangel aufzuzeigen (Beschluß vom 9. Februar 1962 - BVerwG III CB 4.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 28 = NJW 1962, 832]).
- BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 19.65
Rechtsmittel
Ein Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum setzt eine in seiner ungarischen Heimat Dritten gegenüber wahrnehmbar abgegebene, mit dem entsprechenden Bewußtsein und Willen übereinstimmende verbindliche Erklärung voraus, dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören und zugerechnet zu werden (vgl. BVerwGE 26, 344; Urteile vom 27. April 1960 - BVerwG VIII C 157.59 - [MDR 1960, 1040 = DÖV 1960, 804 = ZLA 1960, 361]; vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 16.64 - [RzW 1968, 91 = ZLA 1968, 109]; vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 118.65 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8 = ZLA 1969, 38]; Beschlüsse vom 8. April 1970 - BVerwG VIII B 120.69 - und vom 14. April 1971 - BVerwG VIII B 99.70 -).
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