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| BFH, 18.02.1992 - VIII B 121/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.08.1988 - I B 108/86
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärung …
Auszug aus BFH, 18.02.1992 - VIII B 121/90
86, BFHE 154, 486, [BFH 24.08.1988 - I B 108/86] BStBl II 1989, 104 [BFH 24.08.1988 - I B 108/86]).
- BFH, 22.12.1998 - VII B 157/98
Zuständigkeit des FA; USt
Im übrigen kann die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht deshalb begehrt werden, weil sich möglicherweise erst im zweiten Rechtsgang aufgrund ergänzender Feststellungen des Tatrichters die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ergeben könnte (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Februar 1992 VIII B 121/90, BFH/NV 1993, 422;… Beermann in Beermann, a.a.O., § 115 FGO Rdnr. 90). - BFH, 02.06.1998 - VIII B 58/97
Gewinnermittlung bei gewerblichem Grundstückshandel
b) Auch der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) greift nicht durch, da im Rahmen eines von der Klägerin zu 1 durchgeführten Revisionsverfahrens der Senat das Urteil der Vorinstanz aufheben und die Sache, ohne zu der zwischen den Beteiligten umstrittenen Rechtsfrage in bindender Weise Stellung nehmen zu können, zurückverweisen müßte (BFH-Beschlüsse vom 18. Februar 1992 VIII B 121/90, BFH/NV 1993, 422; vom 24. August 1988 I B 108/86, BFHE 154, 486, BStBl II 1989, 104;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 11, m.w.N.).
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