Rechtsprechung
| BFH, 05.02.2003 - VIII B 134/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 § 16 Abs. 1, 3
Betriebsaufspaltung - Betriebsaufgabe - datenbank.nwb.de
Keine Betriebsaufgabe bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95
1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2 …
Auszug aus BFH, 05.02.2003 - VIII B 134/01
Die Klägerin hätte deshalb darlegen müssen, dass die auf ihr beruhende rechtliche Würdigung des FG nicht mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) übereinstimmt, die davon ausgeht, dass die Beendigung der Betriebsaufspaltung nicht zur Betriebsaufgabe führt, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 3.b bb der Gründe, und vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460, unter II.3. - BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96
Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt …
Auszug aus BFH, 05.02.2003 - VIII B 134/01
Die Klägerin hätte deshalb darlegen müssen, dass die auf ihr beruhende rechtliche Würdigung des FG nicht mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) übereinstimmt, die davon ausgeht, dass die Beendigung der Betriebsaufspaltung nicht zur Betriebsaufgabe führt, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 3.b bb der Gründe, und vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460, unter II.3.
- BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03
Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen
In der Rechtsprechung des BFH ist seit langem anerkannt, dass das sog. Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung wieder auflebt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, und vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460; BFH-Beschluss vom 5. Februar 2003 VIII B 134/01, BFH/NV 2003, 909). - BFH, 24.03.2006 - VIII B 98/01
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung
Die im Streitfall demnach entscheidende Frage, ob die Kläger bis zur Veräußerung der Betriebsgrundstücke in der Lage gewesen wären, den ruhenden Gewerbebetrieb als solchen wieder aufzunehmen, hängt entscheidend von den tatsächlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab (vgl. auch: BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2003 VIII B 134/01, BFH/NV 2003, 909;… vom 29. Juli 2003 X B 12/03, BFH/NV 2003, 1575, und vom 1. März 2005 X B 53/04, juris).
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.