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Weitere Entscheidung unten: BFH, 01.02.2002

Rechtsprechung
   BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9114
BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,9114)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,9114)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,9114)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 S. 2 EStG - Härteregelung - Kindergeld - Überschreitung des Grenzbetrages - Klärungsbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Kindergeld; Jahresgrenzbetrag als Freigrenze

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mit Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 3. der Gründe) entschieden, dass keine Bedenken gegen die Ausgestaltung des Grenzbetrags als Freigrenze statt als Freibetrag bestehen.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 174/99

    Kindergeld - Berufsausbildung - Abbruch der Schulausbildung - …

    Auszug aus BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01
    Er hat darüber hinaus im Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 174/99 (BFH/NV 2001, 1559) ausgeführt, dass auch für den Veranlagungszeitraum 1998 der Jahresgrenzbetrag von 12 360 DM sowohl nach der Art der gewählten Bemessungsgrundlage als auch nach der Höhe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
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Rechtsprechung
   BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21455
BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,21455)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,21455)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - VIII B 156/01 (https://dejure.org/2002,21455)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

    Auszug aus BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mit Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BFHE 192, 316 , BStBl II 2000, 566 , unter II. 3. der Gründe) entschieden, dass keine Bedenken gegen die Ausgestaltung des Grenzbetrags als Freigrenze statt als Freibetrag bestehen.
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 174/99

    Kindergeld - Berufsausbildung - Abbruch der Schulausbildung - …

    Auszug aus BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01
    Er hat darüber hinaus im Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 174/99 (BFH/NV 2001, 1559) ausgeführt, dass auch für den Veranlagungszeitraum 1998 der Jahresgrenzbetrag von 12 360 DM sowohl nach der Art der gewählten Bemessungsgrundlage als auch nach der Höhe verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
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