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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.1976 - VIII B 16.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1199
BVerwG, 26.07.1976 - VIII B 16.76 (https://dejure.org/1976,1199)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1976 - VIII B 16.76 (https://dejure.org/1976,1199)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1976 - VIII B 16.76 (https://dejure.org/1976,1199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangel, Abweichung und grundsätzlicher Bedeutung - Antrag in Ungarn Geborener auf Vertriebenenausweis A - Bekenntnis zum deutschen Volkstum als entscheidendes Kriterium für Ausweisbewerber - Wehrdienst von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 92.70

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Drohen …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, daß es bei Ausweisbewerbern, die im maßgeblichen Zeitpunkt nicht selbst ein Bekenntnis ablegen konnten, auf die Bekenntnislage ihrer Eltern ankommt (Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 und BVerwG VIII C 133.70 - und vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 -).

    Demzufolge hat der Senat auch unabhängig von der Frage der Volljährigkeit geprüft, ob der Ausweisbewerber selbst ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt hat (Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 -).

  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, daß es bei Ausweisbewerbern, die im maßgeblichen Zeitpunkt nicht selbst ein Bekenntnis ablegen konnten, auf die Bekenntnislage ihrer Eltern ankommt (Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 und BVerwG VIII C 133.70 - und vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 -).
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 29.73

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum in Kroatien nach Beginn des Feldzugs gegen …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
    Die Kläger verwechseln diese auf tatsächlichem Gebiet liegende Folgerung mit der Frage, ob in der Eheschließung mit einem Ungarn ein Bekenntnis zum ungarischen Volkstum zu erblicken sei (vgl. dazu Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 19.65 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 29.73 -).
  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 19.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
    Die Kläger verwechseln diese auf tatsächlichem Gebiet liegende Folgerung mit der Frage, ob in der Eheschließung mit einem Ungarn ein Bekenntnis zum ungarischen Volkstum zu erblicken sei (vgl. dazu Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 19.65 - und vom 13. Februar 1974 - BVerwG VIII C 29.73 -).
  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 133.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76
    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, daß es bei Ausweisbewerbern, die im maßgeblichen Zeitpunkt nicht selbst ein Bekenntnis ablegen konnten, auf die Bekenntnislage ihrer Eltern ankommt (Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 und BVerwG VIII C 133.70 - und vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 -).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - …

    Ein Minderjähriger kann nur dann ein eigenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum i.S. von § 6 BVFG abgelegt haben, wenn er hierzu im maßgeblichen Zeitpunkt reif genug war (wie Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne von § 6 BVFG abzulegen, nicht die Volljährigkeit voraus; es ist vielmehr ganz allgemein darauf abzustellen, ob der Betreffende für ein solches Bekenntnis "reif genug" war (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

  • BVerwG, 02.08.1977 - 8 B 42.77

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zum deutschen …

    Der Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung wiederholt ausgeführt, daß es bei Ausweisbewerbern, die im maßgeblichen Zeitpunkt nicht selbst ein Bekenntnis ablegen konnten, auf die Bekenntnislage ihrer Eltern ankommt (Urteile vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 92.70 und BVerwG VIII C 133.70 - und vom 11. Dezember 1974 - BVerwG VIII C 97.73 -, Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG VIII B 16.76 -).

    War ein Ausweisbewerber im maßgeblichen Zeitpunkt reif genug, selbst ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ablegen zu können, kommt es nicht auf die Bekenntnislage seiner Eltern, sondern auf sein eigenes Verhalten an, und zwar auch dann, wenn er nach dem Heimatrecht noch nicht volljährig war (Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG VIII B 16.76 -).

  • VG Köln, 04.02.2025 - 7 K 602/23
    Rn. 39 BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 1976 - VIII B 16.76 -, BeckRS 1976, 31270926.
  • BVerwG, 08.09.1987 - 9 B 65.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Annahme eines …

    Die Beklagte meint, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteile vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27; vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz a.a.O. Nr. 33;… vom 8. August 1979 - BVerwG 8 B 75.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 40;… Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz a.a.O. Nr. 47), weil es zum einen zur Feststellung von Anhaltspunkten für die Annahme eines Volkstumsbekenntnisses des im Jahre 19... geborenen Klägers auf Umstände abstelle, die zeitlich später als der Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen lägen und weil es zum anderen auf die Bestätigungsmerkmale des zum damaligen Zeitpunkt bekenntnisunfähigen Klägers abhebe, nicht aber - wie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich - auf die Bekenntnislage innerhalb der Familie des Klägers.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1997 - 16 S 1956/96

    Vertriebenenausweis: deutsche Volkszugehörigkeit - Indiz für die Abwendung vom …

    Dabei ist in erster Linie auf die Großeltern abzustellen, weil der am 4.9.1928 geborene Vater x (x) x, im maßgeblichen Zeitraum noch keine 16 Jahre alt war und damit - mangels erkennbarer Besonderheiten in seiner Biographie - die für ein eigenständiges Volkstumsbekenntnis erforderliche Reife und Selbständigkeit (Bekenntnisfähigkeit) noch nicht besaß (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG…, Urteil vom 31.1.1989 - 9 C 78.87 -, Buchholz, a.a.O., § 6 BVFG Nr. 59 = NJW 1989, 1875; Beschluß vom 26.7.1976 - VIII B 16.76 -, Buchholz, a.a.O., § 6 BVFG Nr. 33).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88

    Notwendigkeit der deutschen Volkszugehörigkeit kurz vor Beginn der allgemeinen …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß es für die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abzulegen, darauf ankommt, ob der jeweilige Antragsteller im maßgebenden Zeitpunkt für ein solches Bekenntnis reif genug war, und zwar auch dann, wenn er nach seinem Heimatrecht noch nicht volljährig war (Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33 - sowie Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 54.87 -).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 54.87

    Volljährigkeit des Ausweisbewerbers als Voraussetzung der Fähigkeit zu einem …

    Die Rüge geht bereits deshalb fehl, weil das Bundesverwaltungsgericht für die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne von § 6 BVFG abzulegen, die Volljährigkeit gerade nicht vorausgesetzt, sondern ganz allgemein darauf abgestellt hat, ob der Antragsteller für ein solches Bekenntnis "reif genug" war (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).
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