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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 14.12.1962 | BVerwG, 21.12.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2161
BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,2161)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,2161)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 184.60
    Der Bundesgerichtshof hat es als unabwendbaren Zufall anerkannt, wenn ein Anwalt sich auf eine später aufgegebene höchstrichterliche Rechtsprechung verläßt, solange die abweichende neuere Rechtsprechung in der Amtlichen Sammlung oder in einer der allgemein zur Verfügung stehenden Fachzeitschriften noch nicht abgedruckt ist (BGH, NJW 1952 S. 425; LM, ZPO § 233 Nr. 16, b).
  • BVerwG, 30.11.1967 - III C 134.63

    Rechtmäßigkeit eines Teilfeststellungsbescheids - Feststellung eines …

    Die Rechtsprechung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsmitteln, die in Unkenntnis oder unrichtiger Auslegung der Vorschriften über den Anwaltszwang ohne Rechtsanwalt eingelegt werden, ist entgegen der Ansicht der Klägerin hier nicht einschlägig (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 -, vom 26. August 1964 - BVerwG V B 36.64 - und vom 30. Mai 1962 - BVerwG VIII B 184.60 -).
  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62

    Grenzen der Mietpreisbindung nach dem Mietpreisrecht - Bestimmung des Begriffs …

    Der Beklagte hat glaubhaft gemacht, daß er ohne sein Verschulden verhindert war, die Revisionsfrist einzuhalten, weil er annehmen durfte, die Vorschrift über das Anwaltserfordernis sei in seinem Falle nicht anzuwenden (Beschluß vom 30. Mai 1962 - BVerwG VIII B 184.60 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1962 - VIII B 184.60   

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https://dejure.org/1962,5564
BVerwG, 14.12.1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,5564)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,5564)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1962 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1962,5564)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 182.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VIII B 184.60
    In seinemUrteil vom 6. Dezember 1962 - BVerwG VIII C 182.60 - hat der beschließende Senat aber in einem Fall, in dem der Flüchtende nicht von der Überzeugung ausgegangen war, er werde tatsächlich bereits verfolgt, sondern lediglich mit der Möglichkeit eines Strafverfahrens rechnete, die Vorstellung der Unmittelbarkeit der Gefahr bejaht, weil äußere Umstände eingetreten waren, die sein Unsicherheitsgefühl einem kritischen Höhepunkt zutrieben; das Berufungsurteil steht deshalb mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach ihrem gegenwärtigen Stande im Einklang.
  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VIII B 184.60
    Er hat ferner dasUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C. 5.24.56 -, DÖV 1958 S. 118, und denBeschluß vom 17. November 1959 - BVerwG VIII B 24.59 -, ZBR 1960 S. 93, als Entscheidungen bezeichnet, von denen die angefochtene Entscheidung abweiche.
  • BVerwG, 17.11.1959 - VIII B 24.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1962 - VIII B 184.60
    Er hat ferner dasUrteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C. 5.24.56 -, DÖV 1958 S. 118, und denBeschluß vom 17. November 1959 - BVerwG VIII B 24.59 -, ZBR 1960 S. 93, als Entscheidungen bezeichnet, von denen die angefochtene Entscheidung abweiche.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60   

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https://dejure.org/1960,1712
BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1960,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1960 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1960,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - VIII B 184.60 (https://dejure.org/1960,1712)
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Papierfundstellen

  • DVBl 1961, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.09.1960 - VIII CB 100.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60
    Es wird insoweit Bezug genommen auf den Vorlagebeschluß vom 5. September 1960 - BVerwG VIII CB 100.60 -, DVBl. 1960 S. 893, mit Anmerkung von Ule S. 896. Von dieser Sache unterscheidet sich der gegenwärtige Fall dadurch, daß Beklagter nicht der Freistaat Bayern ist, sondern das Land Baden-Württemberg, und daß nicht der Kläger, sondern das beklagte Land, vertreten durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.
  • BVerwG, 14.10.1960 - I B 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1960 - VIII B 184.60
    Inzwischen hat auch der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1960 - BVerwG I B 97.60 -, DVBl. 1960 S. 895 mit Anmerkung von Ule, für die Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Anwaltszwang verneint.
  • BVerwG, 30.05.1962 - VIII B 98.61

    Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Beschwerde gegen die …

    Der beschließende Senat hat in seinem Vorlagebeschluß vom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 184.60 -, DVBl. 1961 S. 246, die Frage, ob das Land Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn es durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen des Vorlagebeschlusses aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen ist.

    Durch Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG Gr. Sen. 1.61/BVerwG VIII B 184.60 - hat er entschieden, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen.

  • BVerwG, 28.05.1962 - VIII B 66.61

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat in seinem Vorlagebeschlußvom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 184.60 -, DVBl. 1961 S. 246, die Frage, ob das Land Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn es durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen ist.

    Durch Beschluß vom 19. Dezember 1961 - BVerwG Gr.Sen. 1.61/BVerwG VIII B 184.60 - hat er entschieden, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß.

  • BVerwG, 28.05.1962 - VIII B 12.62

    Rechtsmittel

    Der beschließende Senat hat in seinem Vorlagebeschlußvom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 184.60 -, DVBl. 1961 S. 246, die Frage, ob das Land Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn es durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen ist.

    Durch Beschluß vom 19. Dezember 1961 - (BVerwG Gr.Sen. 1.61)/(BVerwG VIII B 184.60) hat er entschieden, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß.

  • BVerwG, 02.11.1962 - VIII CB 42.61

    Rechtsmittel

    Durch Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1961 - Gr.Sen. 1.61/VIII B 184.60 - hat das Bundesverwaltungsgericht in einer anderen Streitsache entschieden, daß das Land Baden-Württemberg sich im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten lassen muß.

    Der beschließende Senat hat in seinem Vorlagebeschlußvom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 184.60 -, DVBl. 1961 S. 246, die Frage, ob das Land Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht der Vorschrift des § 67 Abs. 1 VwGO auch dann unterliegt, wenn es durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, zwar dem Großen Senat vorgelegt, in den Gründen aber die Auffassung vertreten, daß diese Frage zu verneinen sei.

  • BVerwG, 28.05.1962 - VIII B 96.61

    Beschwerdeeinlegung ohne erfordlichen Anwalt - Anwaltszwang bei …

    Der beschließende Senat hat in seinem Vorlagebeschlußvom 21. Dezember 1960 - BVerwG VIII B 184.60 -, DVBl. 1961 S. 246, zwar die Frage, ob das Land Baden-Württemberg im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dem Anwaltszwang unterliegt, wenn es durch die Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof vertreten wird, dem Großen Senat vorgelegt; in den Gründen des Vorlagebeschlusses wurde aber die Auffassung vertreten, daß die Frage zu verneinen sei.

    Durch Beschluß vom 19. Dezember 1961 - (BVerwG Gr.Sen. 1.61)/(BVerwG VIII B 184.60) - hat er entschieden, daß der Beklagte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muß.

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