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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.2002 - VIII B 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10925
BFH, 08.03.2002 - VIII B 185/01 (https://dejure.org/2002,10925)
BFH, Entscheidung vom 08.03.2002 - VIII B 185/01 (https://dejure.org/2002,10925)
BFH, Entscheidung vom 08. März 2002 - VIII B 185/01 (https://dejure.org/2002,10925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 66 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 6

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - Kindergeld - Berufsausbildung - Überschreitung der Einkommensgrenze - Monatsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 2, 6 § 66 Abs. 2
    Kindergeld; Übergangsmonat Ausbildung - Beruf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • FG München, 16.10.2012 - 9 K 1226/12

    Kindergeld; leichtfertige Steuerverkürzung; Festsetzungsverjährung

    Das Monatsprinzip wurde auch nicht durch die bis einschließlich 2012 geltende Jahresfreigrenze des § 32 Abs. 4 Sätze 2, 7, 8 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung aufgehoben (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 3. März 2011 III R 11/08, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 722 und BFH-Beschluss vom 8. März 2002 VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289;… Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 66 Rz. 4, § 70 Rz. 1; DA 66.2 und 66.3 Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs).
  • FG Niedersachsen, 29.08.2007 - 10 K 224/04

    Gewährung von Kindergeld während des Grundwehrdienstes oder zivilen …

    Selbst wenn eine fehlende Unterbrechung der Berufsausbildung nach Sinn und Zweck des § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG den Wortlaut der Vorschrift einzuschränken vermöchte, so kann dieses nach Auffassung des Senats jedoch nicht die bloße Gewährung von Kindergeld während des Grundwehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes, sofern diese darauf beruht, dass der Leistungszeitraum für das Kindergeld nach dem sog. Monatsprinzip (vgl. § 9 Abs. 1 BKKG a.F., § 66 Abs. 2 EStG) nach Monaten bemessen ist und deshalb Kindergeld für jeden vollen Monat zu gewähren ist, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben -z. B. BFH-Beschluss vom 8. März 2002 VIII B 185/01, BFH I NV 2002, 1289- (…im Ergebnis so auch Greite in Korn, EStG, § 32 Rz. 96; zu weit geraten demgegenüber die Umsetzung des Urteils des BFH vom 14. Mai 2002 durch das Bundsamt für Finanzen in der Dienstanweisung zur Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs vom 6. März 2003, St I 4 - FG 2020 - 75/2002, zu DA 63.5 Abs. 3, BStBl I 2003, 184 f. ).
  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13

    Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des …

    Rn. 38 bbb) Da der Anspruch auf Kindergeld nur für Kalendermonate besteht, in denen wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben (BFH-Beschluss vom 8. März 2002 VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289; auch: DA 66.2.
  • FG Münster, 22.05.2024 - 8 K 2918/22

    Festsetzung von Kindergeld für die Tochter bei Begründung des Wohnsitzes oder …

    Daraus ergibt sich, dass Kindergeld für jeden Monat zu gewähren ist, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wenigstens an einem Tag erfüllt sind (vgl. BFH, Beschluss vom 08.03.2002 VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289; Urteil vom 19.04.2012 III R 42/10, BFHE 238, 24).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 6 K 310/01

    Unterbrechung einer Berufsausbildung durch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit; …

    Dies kann nur dann gelten, wenn durch eine Berücksichtigung derartiger Einkünfte und Bezüge, der Kindergeldanspruch auch für die Vergangenheit entfiele (vgl. BFH-Beschluss vom 08.03.2002 - VIII B 185/01, BFH/NV 2002, 1289).
  • FG München, 11.05.2010 - 5 K 3046/09

    Glaubhaftmachung der ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz

    Rn. 17 Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, an dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. März 2002 VIII B 185/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BF­H/NV - 2002, 1289).
  • FG München, 03.05.2012 - 5 K 2572/10

    Kindergeld, Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit im Inland; …

    Rn. 13 Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, an dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben (z.B. BFH-Beschluss vom 8. März 2002 VIII B 185/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 1289).
  • FG Münster, 28.02.2012 - 1 K 2346/09

    Kindergeldanspruch bei mehreren Berechtigten

    Der Leistungszeitraum ist nach Monaten bemessen, so dass für jeden Monat Kindergeld gewährt wird, in dem wenigstens ein Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben (BFH-Beschluss vom 08. März 2002 VIII B 185/01, BFH/NV 02, 1289).
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