Rechtsprechung
| BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berechtigung zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener - Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Flucht aus der Sowjetzone wegen Ausbildungsbehinderung der ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.11.1962 - 144 VI 60
- BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 33.60
Antrag auf einen Ausweis C für Sowjetzonenflüchtlinge - Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1963 - VIII B 19.63
Mit der Ansicht, ein solcher Sachverhalt sei ungeeignet, einen schweren Gewissenskonflikt der Eltern zu begründen, weiche das Berufungsgericht von einem rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz und von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. April 1962 - BVerwG VIII C 33.60 - ab.
- BVerwG, 18.08.1967 - II B 42.67
Angriffe gegen die tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen des Berufungsurteils …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn eine und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -). - BVerwG, 27.09.1973 - IV B 90.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Rechtsauffassung abweicht (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -). - BVerwG, 15.03.1973 - IV B 96.72
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen die Genehmigung der Erweiterung eines …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechtsauffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 19. September 1969 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 -).
- BVerwG, 10.12.1970 - III C 5.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens entsprechend einem Erbteil - Zulassung …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nicht gegeben, wenn bei Erlaß der angeblich abweichenden Entscheidung der Rechtssatz gar nicht angewendet werden konnte, der bei Erlaß der angeblich von der Abweichung betroffenen Entscheidung angewendet wurde (Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 30. März 1961 - BVerwG VIII CB 6.61 -). - BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Übrigens ist im Zusammenhang mit § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO der Darlegungspflicht des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur genügt, wenn die Beschwerde darlegt, zur Anwendung welcher bestimmten Rechtsvorschrift und bezüglich welcher Rechtsfrage die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von einer bestimmten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -, vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 - und vom 18. Juli 1968 - BVerwG II B 63.67 -). - BVerwG, 31.07.1969 - II B 13.69
Beachtliche Beschwerdegründe für die Entscheidung über eine …
Übrigens ist auch der Sache nach nicht ersichtlich, daß das Berufungsgericht eine Rechtsauffassung vertreten habe, die von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschluß vom 1. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 -). - BVerwG, 18.07.1968 - II B 63.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn ein und dieselbe Rechtsfrage verschieden beurteilt wird, d.h. wenn zur Anwendung einer bestimmten Rechtsvorschrift die Rechtsansicht des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (ebenso Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - und vom 29. Mai 1967 - BVerwG II B 5.67 -). - BVerwG, 16.09.1977 - 4 B 4.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund einer Abweichung von …
Denn eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO läge nur vor, wenn die Rechts auffassung, die dem Berufungsurteil zugrunde liegt, von der im Urteil des Senats vom 3. November 1972 ausgesprochenen Rechtsauffassung abwiche (vgl. Beschlüsse vom 7. März 1963 - BVerwG VIII B 19.63 - , vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI B 39.69 - und vom 15. März 1973 - BVerwG IV B 96.72 -).
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