Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) für die Ingewahrsamnahme nach dem 8. Mai 1945 wegen seines persönlichen Verhaltens
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1963 - II 81/63
- BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64
- BVerwG, 27.04.1965 - VIII C 28.65
- BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 28.65
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62
Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64
In einem künftigen Revisionsverfahren ist zu klären, ob ein politischer Häftling auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden ist, wenn sein Gewahrsam überwiegend auf diesem Grunde beruht; der Klärung bedarf insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen die Auffassung des Berufungsgerichts zu dieser Frage in Übereinstimmung gebracht werden kann mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 15, 341 [BVerwG 28.02.1963 - BVerwG VIII C 85.62] und vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -. - BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64
In einem künftigen Revisionsverfahren ist zu klären, ob ein politischer Häftling auch dann nur wegen seines persönlichen Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden ist, wenn sein Gewahrsam überwiegend auf diesem Grunde beruht; der Klärung bedarf insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen die Auffassung des Berufungsgerichts zu dieser Frage in Übereinstimmung gebracht werden kann mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 15, 341 [BVerwG 28.02.1963 - BVerwG VIII C 85.62] und vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -.
- BVerwG, 06.03.1967 - VIII B 1.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Entscheidung" im Sinn des § …
Als Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von dem das Urteil abweiche, bezeichnet er den Beschluß vom 23. Februar 1965 - BVerwG VIII B 22.64 - sowie das Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 28.62 - (BVerwGE 15, 332).Diese Fassung des Beweisergebnisses rechtfertigt es, wie in dem vom Beklagten bezeichneten Beschlüsse vom 23. Februar 1965 - BVerwG VIII B 22.64 - so auch in diesem Falle die Revision zuzulassen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat wegen der Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob das bloße Überwiegen eines persönlichen Verhaltens als Gewahrsamsgrund genügt, um die Voraussetzungen für die Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe zu erfüllen.
- BVerwG, 15.11.1968 - VIII B 2.67
Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel
Der beschließende Senat hat diese Frage allerdings in seinem Beschluß vom 23. Februar 1965 - BVerwG VIII B 22.64 - als klärungsbedürftig bezeichnet; die Revision wurde zugelassen, weil in jenem Verfahren das Berufungsgericht den Anspruch auf Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe anerkannt hatte mit der Begründung, der Gewahrsam beruhe nur auf dem persönlichen Verhalten des aus sowjetischem Gewahrsam entflohenen Antragstellers, weil seine Wiederergreifung überwiegend wegen seines persönlichen Verhaltens westlichen Dienststellen gegenüber erfolgt sei.
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