Rechtsprechung
| BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Überraschungsentsch. im FG-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.07.2002 - 16 K 10207/99
- BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
Eine Prozesspartei darf zwar nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte; ein Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10 a, m.w.N.). - BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …
Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
Er musste deshalb alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. u.a. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
- BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06
NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung
Weder ist bei fachkundig Vertretenen eine umfassende Erörterung geboten noch muss diese in einem Maße stattfinden, dass dies auf eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Begründung hinausliefe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII B 230/02, juris, m.w.N.;… vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
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