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Rechtsprechung
   BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8874
BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03 (https://dejure.org/2004,8874)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2004 - VIII B 253/03 (https://dejure.org/2004,8874)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - VIII B 253/03 (https://dejure.org/2004,8874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 4 a; ; EStG § 52 Abs. 11 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 7; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 lit. a § 52 Abs. 11 S. 2; FGO § 69
    Über- und Unterentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4 a EStG - keine AdV wegen Rückwirkung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG

  • datenbank.nwb.de

    AdV eines Steuerbescheids bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Ermittlung steuerschädlicher Überentnahme; Vollzugsaussetzung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Rechtsnorm; Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung; Aussetzung wegen unbilliger Härte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02

    Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18).

    Es ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721, und in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18, m.w.N.).

  • BFH, 21.05.1992 - X B 106/91

    Vorliegen eines besonderen Interesses als Voraussetzung für die Gewährung …

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Es ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen vorzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721, und in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18, m.w.N.).

    Dabei ist dem Rechtsschutzanspruch des Steuerpflichtigen nur dann Vorrang einzuräumen, wenn ihm durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohen (…vgl. dazu u.a. BFH-Beschluss vom 19. August 1994 X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143, m.w.N., und die Rechtsprechungsnachweise bei Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Rz. 113) oder er sich doch zumindest auf ein besonderes individuelles Interesse berufen kann (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1992, 721).

  • BFH, 29.03.2001 - III B 80/00

    Keine GewSt-Befreiung für private Spielgeräte- und Spielhallenbetreiber

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Eine AdV wegen unbilliger Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 setzt voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.;… vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624, a.E.).
  • BFH, 25.02.2003 - VIII B 253/02

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 34 EStG n.F.

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Eine AdV wegen unbilliger Härte i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 setzt voraus, dass der Betroffene seine wirtschaftliche Lage im Einzelnen vorträgt und glaubhaft macht (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. März 2001 III B 80/00, BFH/NV 2001, 1294, m.w.N.; vom 25. Februar 2003 VIII B 253/02, BFH/NV 2003, 624, a.E.).
  • BFH, 06.02.2002 - VIII B 82/01

    Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4 a EStG

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob die steuerschädliche Überentnahme i.S. von § 4 Abs. 4 a EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 (StBereinG 1999) stets von einem Jahresanfangsbestand von 0 DM aus zu ermitteln ist, hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 6. Februar 2002 VIII B 82/01 (BFH/NV 2002, 647) ausgeführt.
  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2002 - 13 K 69/02

    Keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor 1999 bei der …

    Auszug aus BFH, 15.01.2004 - VIII B 253/03
    Sie wäre --vorbehaltlich der nachfolgenden Ausführungen-- zu bejahen, wenn gegen diese Regelung unter dem Gesichtpunkt der Rückwirkung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (verneinend z.B. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. November 2002 13 K 69/02, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 145).
  • BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei …

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15. Januar 2004 VIII B 253/03, BFH/NV 2004, 780, m.w.N.).

    Dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob die steuerschädliche Überentnahme i.S. von § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22. Dezember 1999 (BGBl I 1999, 2601) im ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahr stets von einem Jahresanfangsbestand von 0 DM aus zu ermitteln ist, hat der BFH bereits mit Beschluss vom 6. Februar 2002 VIII B 82/01 (…BFH/NV 2002, 647) ausgeführt (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 780;… BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 2267).

    So hat der VIII. Senat des BFH offen gelassen, ob gegen diese Regelung unter dem Gesichtspunkt der Rückwirkung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 780).

    Zwar hat der VIII. Senat des BFH auch hinsichtlich einer AdV wegen der rückwirkenden Regelung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001 zu Über- und Unterentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4a EStG darauf hingewiesen, dass der Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes bei ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Rechtsnorm ein berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich mache (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 780;… allgemein zum Erfordernis eines berechtigten Interesses des Antragstellers auch z.B. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2003 IV B 47/03, BFHE 202, 346, BStBl II 2003, 661, und BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 27.05.2004 - III B 127/03

    Verfassungswidrige Rückwirkung des InvZulÄndG i.d.F. v. 20.12.2000

    Bestehen die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids darin, dass dieser auf eine Rechtsnorm gestützt ist, deren Gültigkeit verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, kommt darüber hinaus eine Aussetzung des Bescheids nur in Betracht, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat (BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 2003 IV B 47/03, BFHE 202, 346, BStBl II 2003, 661, und vom 15. Januar 2004 VIII B 253/03, BFH/NV 2004, 780, jeweils m.w.N.).

    Der Rechtsschutzanspruch des Antragstellers geht nur dann vor, wenn ihm durch die vorläufige Vollziehung des angefochtenen Bescheids irreparable Nachteile drohen oder er sich zumindest auf ein besonderes individuelles Interesse berufen kann (BFH-Beschlüsse in BFHE 202, 346, BStBl II 2003, 661, und in BFH/NV 2004, 780, jeweils m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 2 K 450/01

    Rechtsmissbräuchliche Richterablehnung bei Zurückweisung eines Protokollantrags …

    Rn. 29 Der Gesetzgeber hat sich nach Abwägung und zur Schaffung einer praktikablen Regelung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt 1, 3794) für eine Nichtberücksichtigung sowohl der Über- als auch der Unterentnahmen für die Zeiträume vor dem 1. Januar 1999 entschieden (Beschluss des BFH vom 15. Januar 2004 VIII B 253/03, BFH/NV 2004, 780).

    Rn. 32 Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie im Hinblick auf die Beschlüsse des BFH vom 6. Februar 2002 VIII B 82/01, (…BFH/NV 2002, 47) sowie vom 15. Januar 2004 VIII B 253/03 (…a.a.O.) zuzulassen.

  • FG Düsseldorf, 28.07.2004 - 3 V 2717/04

    Grunderwerbsteuer; Aufschiebende Bedingung; Grundstückskaufvertrag; Auflassung; …

    Ernstliche Zweifel sind gegeben, wenn eine überschlägige Prüfung ergibt, dass neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, u.a. Beschluss vom 28.11.1974 V B 52/73, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1975, 239 und vom 15.01.2004 VIII B 253/03, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-, 2004, 780).
  • FG Hamburg, 03.09.2010 - 5 V 154/10

    Einkommensteuergesetz: Fortgeltung der Vorschriften über den beschränkten …

    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH Beschluss vom 15.01.2004 VIII B 253/03, BFH/NV 2004, 780).
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