Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 30.10.1968 - 8(5) K 298/68
- BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Einberufungsbescheids schließt einstweilen weitere Maßnahmen zu seiner Vollziehung aus, berührt ihn aber nicht in seinem rechtlichen Bestand, so daß das auf ihm beruhende Wehrdienstverhältnis durch die vorliegende Entscheidung rechtlich nicht betroffen wird (vgl. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -). - BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64
Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht zwar schon mehrfach Ausführungen gemacht (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Einberufungsbescheids schließt einstweilen weitere Maßnahmen zu seiner Vollziehung aus, berührt ihn aber nicht in seinem rechtlichen Bestand, so daß das auf ihm beruhende Wehrdienstverhältnis durch die vorliegende Entscheidung rechtlich nicht betroffen wird (vgl. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 und BVerwG VIII C 88.68 -). - BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.06.1969 - VIII B 31.69
Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht zwar schon mehrfach Ausführungen gemacht (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243]; Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 80.67 -).
- BVerwG, 01.07.1970 - VIII C 66.70 Ob einem Wehrpfichtigen tatsächlich vorgehalten werden kann, er hätte die Gründung eines eigenen Betriebes im Hinblick auf die zu erwartende Einberufung unterlassen müssen, wird, im Anschluß an das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil des Senats vom 10. Dezember, 1969 - BVerwG VIII C 207.67 - weiterer Klärung bedürfen (vgl. auch den wegen dieser Frage die Revision zulassenden Beschluß vom 20. Juni 1969 - BVerwG VIII B 31.69 -).
- BVerwG, 29.07.1970 - VIII C 122.67
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wegen …
Denn die Frage, um die die Beteiligten gestritten haben und von deren Entscheidung der Ausgang des Rechtsstreits abgehangen hätte, ist grundsätzlicher Natur; ihrer Klärung wegen hat der Senat in anderen Fällen (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1969 - BVerwG VIII B 31.69 -) die Revision zugelassen.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.