Rechtsprechung
| BFH, 15.10.2021 - VIII B 37/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18
- BFH, 15.10.2021 - VIII B 37/21
- BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Wird zitiert von ...
- BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22
Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15.10.2021 - VIII B 37/21 wird als unzulässig verworfen.Rn. 1 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München, Außensenate Augsburg, vom 19.01.2021 - 6 K 2204/18 mit Beschluss vom 15.10.2021 - VIII B 37/21 als unbegründet zurückgewiesen.
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