Rechtsprechung
| BFH, 29.09.1994 - VIII B 4/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.07.1976 - V B 10/76
Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 29.09.1994 - VIII B 4/93
BFH-Beschluß vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684 [BFH 29.07.1976 - V B 10/76].
- BFH, 21.06.1994 - VIII B 5/93
Kein Rechtsschutzbedürfnis für gesonderte Beschwerde gegen im Endurteil …
So ist es im Streitfall auch geschehen; mit der Nichtzulassungsbeschwerde (VIII B 4/93) rügt das FA u. a. die unterlassene Beiladung als Verfahrensfehler gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. - FG Baden-Württemberg, 31.07.1995 - 9 K 344/91
Klagebefugnis einer voll beendeten Personengesellschaft; Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.01.1995 - X B 142/94
Besonderheiten im Kostenerhebungsverfahren
Weil die Nichteinlegung der Revision nach ihrer Zulassung der Rücknahme der Revision gleichzuerachten ist und sich die Entscheidung über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde nach der Revision richtet, hat der Kläger nach ständiger Rechtsprechung des BFH die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, wenn er trotz des Erfolgs der Beschwerde keine Revision einlegt (…vgl. -- unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluß in BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684 -- Beschluß vom 10. April 1991 II B 201/88, BFH/NV 1991, 702; zuletzt Beschluß vom 29. September 1994 VIII B 4/93, BFH/NV 1995, 149). - BFH, 28.06.1995 - II S 6/95
Kostenrechtliche Selbständigkeit eines erfolgreichen Verfahrens der …
Weil die Nichteinlegung der Revision nach ihrer Zulassung der Rücknahme der Revision gleichzuerachten ist und sich die Entscheidung über die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde nach der Revision richtet, hat das FA die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, wenn es trotz des Erfolgs der Beschwerde keine Revision einlegt (…vgl. -- unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluß in BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684 -- Beschluß vom 10. April 1991 II B 201/88, BFH/NV 1991, 702; zuletzt Beschluß vom 29. September 1994 VIII B 4/93, BFH/NV 1995, 149, und vom 16. Januar 1995 X B 142/94, nicht veröffentlicht).
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