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Rechtsprechung
   BFH, 02.07.1999 - VIII B 43/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6402
BFH, 02.07.1999 - VIII B 43/99 (https://dejure.org/1999,6402)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1999 - VIII B 43/99 (https://dejure.org/1999,6402)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - VIII B 43/99 (https://dejure.org/1999,6402)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Einkünfte aus Kapitalvermögen - Verdeckte Gewinnausschüttungen - Vermietung und Verpachtung - Negative Einkünfte

  • gmbhr.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA: Private Verbindlichkeiten des Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 89/85

    1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VIII B 43/99
    Eine vGA im Sinne dieser Vorschrift ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 89/85, BFHE 157, 408, BStBl II 1989, 854).
  • BFH, 14.10.1992 - I R 14/92

    Zurechnung von schädigenden Handlungen eines Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 02.07.1999 - VIII B 43/99
    Eine solche liege nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 1992 I R 14/92 (BFHE 169, 340, BStBl II 1993, 351) vor, wenn ein Gesellschafter ohne Rechtsgrund und zur eigenen Bereicherung aufgrund einer ihm erteilten Generalvollmacht Schecks zu Lasten der Kapitalgesellschaft ausstelle.
  • BFH, 14.07.2004 - I R 57/03

    Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf

    Eine vGA kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) u.a. darin liegen, dass eine Kapitalgesellschaft im Interesse ihres Gesellschafters Aufwendungen tätigt, die in ihrer Bilanz den Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mindern (…z.B. Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 62/98, BFH/NV 1999, 1515; BFH-Beschluss vom 2. Juli 1999 VIII B 43/99, BFH/NV 2000, 84;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1999 I B 164/98, BFH/NV 2000, 749).
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