Rechtsprechung
| BVerwG, 15.12.1970 - VIII B 5.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungszahlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) - Verfolgungsbedingte Aufgabe eines arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses im Nationalsozialismus bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1969 - I A 408/68
- BVerwG, 15.12.1970 - VIII B 5.70
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 89.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.12.1970 - VIII B 5.70
Auf ihre Revision würde die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 89.70 = BVerwGE 29, 20 - an die Vorinstanz zurückverwiesen.In Widerspruch zu den Rechtsausführungen des Urteils vom 21. Dezember 1967, schließt sich vielmehr unmittelbar an diese Rechtsausführungen an, wie sich dies aus dem folgenden Absatz (abgedruckt BVerwGE 29, 20 [31 f.]) ergibt:.
Im Urteil vom 21. Dezember 1967 (BVerwGE 29, 20 [28]) steht der folgende Satz: "Der Rechtsgrund für die Gewährung des Wiedergutmachungsanspruchs - die Verfolgung des Judentums - kann nicht zugleich der Grund sein, aus dem der Anspruch erfolglos bleibt." Auch von der damit zum Ausdruck gebrachten Entscheidung ist das Berufungsgericht nicht abgewichen unter Verletzung, von § 144 Abs. 6 VwGO.
Der im Urteil vom 21. Dezember 1967 (BVerwGE 29, 20 [33]) enthaltenen Bemerkung, die durch § 1 der VO vom 4. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1097) geschaffene "Reichsvereinigung" sei ein "Zusammenschluß der Juden in Deutschland" gewesen, steht die Ansicht des Berufungsgerichts nicht entgegen, es habe sich bei ihr um "ein Werkzeug des Nationalsozialismus" gehandelt.
Urteil BVerwGE 29, 20 [32] dargelegt worden ist - den Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn unangewendet läßt, wenn sich der Geschädigte im Zeitpunkt der Schädigung in einer nur vorläufigen - nicht auf Dauer angelegten - und ungesicherten Rechtsstellung im öffentlichen Dienst befand (BVerwGE 11, 109).
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
Auszug aus BVerwG, 15.12.1970 - VIII B 5.70
- vorbehaltlich etwaiger Aufstiegsmöglichkeiten, auf die sich die Vermutung nicht bezieht - die Rechtsstellung im öffentlichen Dienst behalten, die er zur Zeit der Schädigung hatte (vgl. die Hinweise im Urteil BVerwGE 11, 109 [112]).Dieser Grundsatz schließt (wie im Urteil BVerwGE 11, 109 [113] dargelegt ist) den Gesichtspunkt der sogenannten überholenden Kausalität aus, dessen Bedeutsamkeit schon im allgemeinen Schadensersatzrecht zweifelhaft ist, der aber jedenfalls, auf dem Gebiet des Wiedergutmachungsrechts nicht zur Folge haben kann, andere hypothetische Schadensursachen zu dem Zweck heranzuziehen, die an eine Schädigung, im öffentlichen Dienst geknüpften Ansprüche auf Grund von nur möglichen späteren Ereignissen oder Entschlüssen des Geschädigten zu versagen.
Wie im Urteil BVerwGE 11, 109 für das allgemeine Wiedergutmachungsrecht dargelegt worden ist, kann sich der Geschädigte nur dann nicht auf den Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn berufen, wenn seine Rechtsstellung im öffentlichen Dienst zur Zeit der Schädigung in dem Sinne ungesichert und vorläufig war, daß es eines noch ungesicherten weiteren Ernennungsaktes bedurfte, um seine Rechtsstellung in eine dauernde zu verwandeln.
Urteil BVerwGE 29, 20 [32] dargelegt worden ist - den Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn unangewendet läßt, wenn sich der Geschädigte im Zeitpunkt der Schädigung in einer nur vorläufigen - nicht auf Dauer angelegten - und ungesicherten Rechtsstellung im öffentlichen Dienst befand (BVerwGE 11, 109).
- BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 89.61
Versorgungsanspruch der Bediensteten jüdischer Gemeinden - Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 15.12.1970 - VIII B 5.70
Mit dem Fall, über den im Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 89.61 -, NJW/RzW 1962 S. 526, zu entscheiden war, ist der Fall der Klägerin nicht vergleichbar: Dort handelte es sich um einen Religionslehrer, der schon seit 1929 im jüdischen Gemeindedienst stand; es war nur darüber zu entscheiden, ob er die höheren Bezüge nach der Rechtsstellung eines akademischen Religionslehrers beanspruchen konnte, obwohl er eine entsprechende Dienststellung erst im Verfolgungszeitraum angetreten hatte; nur in diesem Zusammenhang wurde es für unerheblich erklärt, daß er die neue Rechtsstellung erhalten hatte, als er schon zur Auswanderung entschlossen war.
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72
Rechtsmittel
Die im angefochtenen Urteil erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 127.64 - (Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 10 = NJW 1966, 798 ), vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 14.70 - und vom 15. Dezember 1970 - BVerwG VIII B 5.70 - (Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 13) betreffen andere Fragen und stehen der hier maßgeblichen Auslegung von § 144 Abs. 6 VwGO nicht entgegen. - BVerwG, 29.06.1977 - 5 B 88.76
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
Allein dadurch, daß das Tatsachengericht, an das die Sache zur anderweitigen Verhandlung zurückverwiesen wurde, das aufgrund der Neuverhandlung ergangene Urteil anders als das aufgehobene begründet, verstößt es noch nicht gegen seine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (Beschluß vom 15. Dezember 1970 - BVerwG VIII B 5.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 20.01.1986 - 4 B 208.85
Fragen der Existenzvernichtung und der Beachtung der Natur und …
- BVerwG, 28.06.1977 - 5 B 31.75
Rechtsmittel
Allein dadurch, daß das Tatsachengericht, an das die Sache zur anderweitigen Verhandlung zurückverwiesen wird, das aufgrund der Neuverhandlung ergangene Urteil anders als das aufgehobene begründet, verstößt es noch nicht gegen seine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (Beschluß vom 15. Dezember 1970 - BVerwG VIII B 5.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13]). - BVerwG, 18.11.1991 - 8 B 151.91
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Heranziehung zu …
Ein Berufungsgericht, an das eine Streitsache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen wird, verstößt nicht schon deshalb gegen seine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts, weil es das zweite Berufungsurteil anders als das aufgehobene Urteil begründet (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1970 - BVerwG VIII B 5.70 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 27.06.1972 - IV B 159.71
Nichtzulassung der Revision - Erweiterung eines Betriebes unter Verstoß gegen …
Die Bindung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichtes verbietet nur, Fehler zu wiederholen, die zur Zurückverweisung geführt haben; sie steht aber einer völlig anderen Begründung nicht entgegen (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1970 - BVerwG VIII B 5.70 - [Buchholz 310, § 144 VwGO Nr. 13]; Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 7.68 - in JR 1969, 313 [315]).
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