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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1967 - VIII B 54.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2530
BVerwG, 18.01.1967 - VIII B 54.65 (https://dejure.org/1967,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1967 - VIII B 54.65 (https://dejure.org/1967,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1967 - VIII B 54.65 (https://dejure.org/1967,2530)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Begriffs der polnischen Haft - Bestehen eines Anspruchs auf Anerkennung als polnischer Häftling

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VIII B 54.65
    Der Kläger macht geltend, die Revision sei zuzulassen gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, weil das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 9, 132 abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil Bezug genommen auf die Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 9, 132 sowie auf den Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 12, 312, nach dem die Auslieferung eines Deutschen an das Ausland im Sinne des Abgeltungsgesetzes rechtswidrig ist, wenn die besatzungsrechtlichen Auslieferungsvorschriften, insbesondere das Kontrollgesetz Nr. 10, nicht beachtet worden sind.

    Mit der vom Kläger angeführten Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 9, 132 steht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nicht im Widerspruch.

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VIII B 54.65
    In seiner Entscheidung BVerwGE 12, 236 hat der beschließende Senat diese Rechtsprechung fortgeführt und ergänzt: Politischer Art seien nur solche Gewahrsamsgründe, die auf die besondere innenpolitische Entwicklung zurückzuführen seien, welche die sowjetische Besatzungzone in der Nachkriegszeit im Unterschied zur innenpolitischen Entwicklung in den westlichen Besatzungsgebieten genommen habe.

    Das Verbot des Waffenbesitzes und die Verfolgung seiner Übertretung - darum handelte es sich in der Entscheidung BVerwGE 12, 236 - seien eine Auswirkung der Besatzungsherrschaft.

    Diese in der Entscheidung BVerwGE 12, 236 für einen Fall aus der sowjetischen Besatzungszone und für eine nach dem Beginn der Besetzung Deutschlands begangene Übertretung des alliierten Waffenverbots entwickelten Rechtsgrundsätze sind folgerichtig anzuwenden auf einen Gewahrsam, den eine andere, dem kommunistischen Machtbereich angehörende Gewahrsansmacht verhängt hat wegen eines Verhaltens während des Krieges, in dem eine gegen ihre Angehörigen gerichtete Straftat gesehen wurde.

  • BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60

    Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1967 - VIII B 54.65
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil Bezug genommen auf die Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 9, 132 sowie auf den Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 12, 312, nach dem die Auslieferung eines Deutschen an das Ausland im Sinne des Abgeltungsgesetzes rechtswidrig ist, wenn die besatzungsrechtlichen Auslieferungsvorschriften, insbesondere das Kontrollgesetz Nr. 10, nicht beachtet worden sind.
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …

    Sie unterschieden sich ihrer Qualität nach nicht von Maßnahmen, die die sowjetische Besatzungsmacht zur Sicherung ihrer Besatzungsherrschaft oder zur Verfolgung ihrer eigenen besatzungspolitischen Ziele in ihrem Besatzungsgebiet ergriff und die nach gefestigter Rechtsprechung nicht unter das Häftlingshilfegesetz fallen, wie Waffenbesitz (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60]), Demontagedelikte (Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 96.69 -)oder die Verfolgung von Gefangenenmißhandlung (Beschluß vom 18. Januar 1967 - BVerwG VIII B 54.65 -).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …

    Sie unterschieden sich ihrer Qualität nach nicht von Maßnahmen, die die sowjetische Besatzungsmacht zur Sicherung ihrer Besatzungsherrschaft oder zur Verfolgung ihrer eigenen besatzungspolitischen Ziele in ihrem Besatzungsgebiet ergriff und die nach gefestigter Rechtsprechung nicht unter das Häftlingshilfegesetz fallen, wie Waffenbesitz (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60]), Demontagedelikte (Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 96.69 -) oder die Verfolgung von Gefangenenmißhandlung (Beschluß vom 18. Januar 1967 - BVerwG VIII B 54.65 -).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …

    Sie unterschieden sich ihrer Qualität nach nicht von Maßnahmen, die die sowjetische Besatzungsmacht zur Sicherung ihrer Besatzungsherrschaft oder zur Verfolgung ihrer eigenen besatzungspolitischen Ziele in ihrem Besatzungsgebiet ergriff und die nach gefestigter Rechtsprechung nicht unter das Häftlingshilfegesetz fallen, wie Waffenbesitz (BVerwGE 12, 236), Demontagedelikte (Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 96.69 -) oder die Verfolgung von Gefangenenmißhandlung (Beschluß vom 18. Januar 1967 - BVerwG VIII B 54.65 -).
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