Rechtsprechung
| BVerwG, 30.07.1968 - VIII B 57.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kostenteilung bei ungewissem Prozessausgang - Rechtsgrundsätzliche Frage der Zurückstellung oder Verkürzung des Grundwehrdienstes aufgrund besonderer Härte im Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 10.11.1965 - I/65
- BVerwG, 30.07.1968 - VIII B 57.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.07.1965 - III B 6.64
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Auszug aus BVerwG, 30.07.1968 - VIII B 57.67
Für diese Entscheidung ist das Bundesverwaltungsgericht als das zur Zeit allein mit dem Verfahren befaßte Gericht zuständig, und zwar für die Kosten des gesamten Verfahrens, da nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten alle prozessualen Ansprüche bis auf den Kostenpunkt gegenstandslos geworden sind (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG III B 6.64 -, NJW 1965, 1732 = DÖV 1965, 718 = ZLA 1965, 268).
- BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67 Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten zu einer Kostenentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des gesamten Rechtsstreits führen, weil dieses Gericht das im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen allein mit der Sache befaßte Gericht ist, und weil nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten mit den Erledigungserklärungen der Abschluß des gesamten Verfahrens bezweckt ist (Beschluß vom 8. Juli 1965 - BVerwG III B 6.64 - NJW 1965, 1732 = DÖV 1965, 718; Beschluß vom 30. Juli 1968 - BVerwG VIII B 57.67 -).
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