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| BVerwG, 02.11.1967 - VIII B 59.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Angehörigkeit zur einer den Kriegswaffendienst ablehnenden Religionsgemeinschaft und Weltanschauungsgemeinschaft (Freireligiöse Gemeinde) - Erfordernis einer echten ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 19.10.1965 - 10 K 661/64
- BVerwG, 02.11.1967 - VIII B 59.67
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 02.11.1967 - VIII B 59.67
Denn keinesfalls erübrigt sich bei den Angehörigen von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Kriegswaffendienst ablehnen, eine Prüfung der Frage, ob der betroffene Wehrpflichtige mit seiner Weigerung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, selbst und für seine Person eine echte Gewissensentscheidung im Sinne des § 25 WpflG getroffen hat, demnach eine ernste sittliche Entscheidung, die für ihn als innerer Zwang in dem Sinne verbindlich ist, daß ein Zuwiderhandeln seine sittliche Persönlichkeit schädigen oder zerbrechen würde (BVerwGE 7, 242). - BVerwG, 08.03.1963 - VII C 67.61
Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 02.11.1967 - VIII B 59.67
Der Kläger macht geltend, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. März 1963 - BVerwG VII C 67.61 - abweiche.
- BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Der religiöse Standpunkt als solcher ist nicht die Gewissensentscheidung selbst (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1967 - BVerwG VIII B 59.67 - und vom 2. September 1969 - BVerwG VIII B 125.67 - mit weiterem Nachweis). - BVerwG, 02.09.1969 - VIII B 125.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, deren Lehre das absolute Verbot des Tötens auch im Kriege enthält, zwar ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist, jedoch nicht der Prüfung enthebt, ob der Kriegsdienstverweigerer selbst und für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (Urteil vom 9. November 1962 - BVerwG VII C 55.61 - [DÖV 1965, 113 = Verw.Rspr. Bd. 15, 533], Urteil vom 8. März 1963 - BVerwG VII C 67.61 -, Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG VII C 162.64 - sowie Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG VIII B 59.67 -). - BVerwG, 18.05.1984 - 6 B 102.83
Fehlende Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in einem Verwaltungsverfahren …
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht beginnend mit der zitierten Entscheidung des 7. Senats in ständiger Rechtsprechung betont, daß die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, deren Lehre das absolute Verbot des Tötens im Kriege enthält, zwar ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darstellen kann, jedoch nicht die Untersuchung entbehrlich macht, ob der Wehrpflichtige für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteil vom 8. März 1963 - BVerwG 7 C 67.61 - Urteil vom 15. Oktober 1965 - BVerwG 7 C 162.64 - Beschluß vom 2. November 1967 - BVerwG 8 B 59.67 - Beschluß vom 2. September 1969 - BVerwG 8 B 125.67 - Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93]; Urteil vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 116]).
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